Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Ob Arbeitslosengeld II-Empfängern die volle Erstattung der Beiträge für eine private Krankenversicherung zusteht, hatte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu entscheiden.
Privat krankenversicherte Arbeitslosengeld II-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt hat. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen entschieden (Az.: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B).
Bei privat krankenversicherten Hilfsbedürftigen war es bislang üblich, dass die Leistungsträger wie die Agentur für Arbeit die Prämien ausschließlich in Höhe jener Beiträge übernahmen, die ein vergleichbarer gesetzlich Versicherter zu zahlen gehabt hätte.
Obwohl die privat versicherten Kläger jeweils nur einen Basistarif abgeschlossen hatten, hätte das bedeutet, dass sie Monat für Monat auf einem Betrag von annähernd 200 Euro sitzengeblieben wären. Das hielten die Richter für ungerecht. Sie gaben daher den Klagen der Arbeitslosengeld II-Empfänger auf Übernahme der gesamten Beiträge für ihre privaten Krankenversicherungen statt.
Nach Überzeugung des Gerichts stellt der Wortlaut des Paragraf 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichts-Gesetz), einen politischen Kompromiss dar. Danach sind die zu übernehmenden Prämien für eine private Krankenversicherung auf die Höhe jener Beiträge begrenzt, die ein Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen hätte.
Auf diesen Kompromiss haben sich die an der Gesetzgebung Beteiligten jedoch nur eingelassen, um das Gesetz mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschließen und in Kraft setzen zu können. Schon seinerzeit habe man erkannt, dass mit der Formulierung des Textes für Hilfsbedürftige die Gefahr einer Finanzierungslücke im Hinblick auf ihren Krankenversicherungs-Schutz bestand.
Doch trotz einer entsprechenden Bitte des Bundesrates, die Gesetzeslücke durch eine geeignete Regelung zu schließen, hat der Gesetzgeber das Problem bis heute nicht gelöst, so das Gericht.
Vor diesem Hintergrund kann es den Klägern als schwächstes Glied in der Kette nach Überzeugung der Richter nicht zugemutet werden, die Folgen der gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten zu tragen.
Die Leistungsträger wurden daher dazu verurteilt, den Klägern die Beiträge für ihre privaten Krankenversicherungen in voller Höhe zu erstatten.
Eine Anfechtung gegen die Beschlüsse ließ das Gericht nicht zu. (verpd)
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de