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Dem Gesundheitsfonds fehlt im kommenden Jahr jede Menge Geld, wie aus der Defizit-Prognose des Schätzerkreises hervorgeht. Drohen jetzt flächendeckend Zusatzbeiträge?
Der Schätzerkreis für die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das kommende Jahr eine pessimistische Prognose abgegeben. Er rechnet mit einem Defizit im Gesundheitsfonds in Höhe von beinahe acht Milliarden Euro.
Der Schätzerkreis teilte nach zweitägigen Beratungen vor Kurzem einvernehmlich mit, dass er für 2010 ein Defizit im Gesundheitsfonds von 7,8 Milliarden Euro erwartet. Dem Schätzerkreis gehören Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des GKV-Spitzenverbands und des Bundesversicherungsamts (BVA) an.
Aus konjunkturellen Gründen hatte die scheidende schwarz-rote Bundesregierung zur Jahresmitte 2009 den Einheitssatz in der GKV um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 Prozent abgesenkt, was im zweiten Halbjahr zu Einnahmeausfällen von rund drei Milliarden Euro führt, die vom Bund ausgeglichen werden.
Angesichts der Wirtschaftskrise hatte der Schätzerkreis zuletzt ohnehin einen Einnahmeausfall von knapp drei Milliarden Euro unterstellt. Diese Prognose wurde jetzt aber auf ein Minus von 2,3 Milliarden Euro verbessert.
Die Ausgaben des Gesundheitsfonds werden dem Schätzerkreis zufolge im kommenden Jahr auf 174,2 Milliarden Euro von noch 167,1 Milliarden Euro in diesem Jahr steigen. Die Einnahmen würden voraussichtlich bei 167,2 Milliarden Euro liegen, wobei der darin enthaltene Bundeszuschuss dann auf 11,7 Milliarden Euro anwächst.
Hiervon würden den aktuell knapp 190 gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 166,7 Milliarden Euro zugewiesen. Die verbleibenden 0,5 Milliarden Euro sollen dem Aufbau der Liquiditätsreserve des Fonds dienen.
Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte in einem Zeitungsinterview, im Prinzip gebe es vier Möglichkeiten, dem Milliardenloch zu begegnen. Man könne den Beitragssatz anheben, ein Feuerwehrpaket zur Kostensenkung schnüren, die Steuerzuschüsse noch weiter erhöhen oder nichts tun, was die GKV-Kassen dann flächendeckend zur Erhebung von Zusatzbeiträgen veranlassen würde.
Laut Gesetz muss die Regierung nur dann den Einheitsbeitrag anheben, wenn der Gesundheitsfonds die zu erwartenden Kosten nicht mehr zu 95 Prozent deckt. Für die fehlenden fünf Prozent müssten dann die Versicherten gerade stehen. (verpd)
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