Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Ein Beamter ist unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze frei von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Seine Absicherung im Krankheitsfall erfolgt durch die Beihilfe und durch eine Private Krankenversicherung für Beamte. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht, wie bei anderen Beschäftigten, mit ca. der Hälfte an den Versicherungsbeiträgen, sondern übernimmt einen Prozent-Anteil der tatsächlich anfallenden Kosten im Krankheitsfall. Die prozentuale Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Beamten, wie z.B. Familienstand und Anzahl der Kinder, sowie danach, ob der Beamte im aktiven oder passiven Dienstverhältnis (Ruhestand) steht. Diese Art von Arbeitgeberanteil wird Beihilfe genannt. Durch die Beihilfe ist der Beamte folglich nicht im vollen Umfang krankenversichert. Er hat nun die Möglichkeit, die Lücke durch eine Private Krankenversicherung für Beamte zu schließen. Nahezu alle privaten Versicherungsgesellschaften bieten dazu die entsprechenden Tarife für Beamte an.
Worauf ist bei der Tarifauswahl zu achten? Die Beihilfe beinhaltet grundsätzlich Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu werden auch die Kosten für Chefarztbehandlungen und Zweibettzimmer im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung übernommen, jedoch muss der Beamte zu den so genannten Wahlleistungen einen Eigenanteil leisten.
Die Privaten Krankenversicherungen bieten für Beamte zusätzlich zu den Tarifen für ambulante und stationäre Behandlung und zu den Tarifen für Chefarztbehandlung ein so genanntes Krankenhaustagegeld an. Es ist sinnvoll, die Höhe dieses Tagegeldes so zu wählen, dass die Differenz zu den Beihilfeleistungen ausgeglichen werden kann. Ebenso sollte bei der Wahl des Kurtagegeldes verfahren werden, damit auch Kur- und Rehamaßnahmen abgesichert sind.
Die Beitragshöhe bei den Privaten Krankenversicherungen ist auch für Beamte von den gewählten Tarifen abhängig, und nicht von der Höhe des Einkommens. Gerade Beamte in den unteren Besoldungsgruppen werden daher gern auf den Standardtarif zurück greifen, der dann zusammen mit den Beihilfeleistungen Absicherung im vollen Umfang im gesetzlichen Rahmen schafft. Diesen Standardtarif müssen alle Privaten Krankenversicherungen auch für Beamte anbieten.
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