Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bei der Geburt eines Kindes müssen einige Dinge geregelt werden, eines davon ist die Krankenversicherung. Für die Kosten der Geburt ist zunächst einmal die Krankenkasse der Mutter zuständig. Danach braucht das Kind eine eigene Versicherung. Kinder von privat versicherten Eltern werden ebenfalls in den Tarif der Privaten Krankenversicherung aufgenommen. Es wird kein eigener Vertrag geschlossen, vielmehr erhält das Kind innerhalb des Vertrages eines Elternteiles seinen eigenen Tarif. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse ist dieser Tarif für ein Kind in der Privaten Krankenversicherung beitragspflichtig. Wie bei den "Großen" kann auch bei den "Kleinen" aus verschiedenen Tarifen gewählt werden. Wer lediglich Wert legt auf die Grundversorgung im Krankheitsfall, orientiert an den Leistungen der gesetzlichen Kassen, wird den Standardtarif wählen, der alles Notwendige umfasst. Dieser Tarif ist kostengünstiger, allerdings kann im Ernstfall kein Chefarzt oder ein anderer (unterstellterweise besonders) kompetenter Arzt, wie z.b. ein Oberarzt in Anspruch genommen werden.
Gerade bei Kindern mag es dem einen oder anderen wichtig sein, auch auf alternative medizinische Behandlungsmethoden zurück greifen zu können. Die Private Krankenversicherung sieht für Kinder auch eine Kostenübernahme für diese schonenden Heilverfahren vor.
Sind beide Elternteile privat versichert, muss auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, hat die Familie unter bestimmten Voraussetzungen die Qual der Wahl Die kostengünstigere gesetzliche Versicherung mit Grundversorgung, oder soll das Kind in der Privaten Krankenversicherung bestmögliche Absicherung erhalten? Eltern mit Weitblick werden auch die folgenden Jahre im Auge behalten. Das Kind wird älter, und studiert vielleicht einmal. Als Student unterliegt man der gesetzlichen Versicherungspflicht. Davon kann der Student nur dann befreit werden, wenn eine anderweitige Absicherung nachgewiesen wird. War das Kind in der Privaten Krankenversicherung bis zum Studium versichert, so kann es auch als Student weiter dort versichert bleiben und vom komfortablen Leistungsumfang profitieren.
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