
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Eine
Patientin kann vom Krankenhaus und vom verantwortlichen Arzt 90.000
Euro Schmerzensgeld beanspruchen, weil ein Dünndarmverschluss zu spät
erkannt und behandelt wurde und ihre Gesundheit aufgrund dieses groben
Behandlungsfehlers dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist. Das hat der
26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 21.11.2014 entschieden und
damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg teilweise
abgeändert.
Die 1951 geborene, in der ambulanten Pflege tätige
Klägerin aus Wickede begab sich wenige Tage nach einer Mitte Dezember
2008 plötzlich aufgetretenen Übelkeit in die stationäre Behandlung des
beklagten Krankenhauses in Soest und wurde im Fachbereich des
mitverklagten Arztes aufgenommen. Ende des Jahres musste sie im
Krankenhaus notfallmäßig operiert werden, weil sich ihr
Gesundheitszustand weiter verschlechtert hatte. Dabei stellte man einen
ausgeprägten Verschluss des Dünndarms fest, der bereits zum teilweisen
Absterben eines Darmteils und zu einer Perforation des Darms geführt
hatte. Die Klägerin hat gemeint, dass der Darmverschluss zu spät erkannt
und behandelt worden sei. Deswegen leide sie heute u. a. an einem
Kurzdarmsyndrom sowie einer Osteoporose mit Wirbelbrüchen und an einer
reaktiven Depression. Sie sei arbeitsunfähig, habe über 10 kg an
Körpergewicht und mehrere cm an Körpergröße verloren. Von den Beklagten
hat die Klägerin Schadensersatz verlangt, u. a. ein Schmerzensgeld in
Höhe von 125.000 Euro.
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin
war weitgehend erfolgreich. Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Hamm hat ihr nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen
90.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Vor der Notoperation seien
notwendige diagnostische und therapeutische Maßnahmen grob fehlerhaft
unterlassen worden. Aufgrund anhaltender Beschwerden und noch nicht
ermittelter Ursachen hätte der in Betracht kommende Verschluss des
Dünndarms frühzeitig abgeklärt werden müssen, was unterblieben sei.
Durch eine frühzeitigere chirurgische Behandlung des Darmverschlusses
sei mit hoher Wahrscheinlichkeit das Absterben des Darmteils und die
Perforation zu verhindern gewesen. Davon sei nach dem Gutachten des
Sachverständigen unter Berücksichtigung der sich aus dem groben
Behandlungsfehler ergebenden Beweislastumkehr auszugehen. Die Klägerin
leide an einem Kurzdarmsyndrom, so dass ihr Dünndarm Fette und
fettlösliche Substanzen nicht mehr richtig aufnehmen könne. Auch diese
Folge der Darmverkürzung sei der grob fehlerhaften Behandlung
zuzurechnen. Für sie hafteten die Beklagten in vollem Umfang, auch wenn
weitere, vom Behandlungsfehler unabhängige Ursachen denkbar sein. Eine
Mitursächlichkeit des Behandlungsfehlers begründe die Haftung für den
gesamten Schaden, wenn - wie im Fall der Klägerin - ein auf diese
Ursache zurückzuführender abgrenzbarer Teil des Schadens nicht zu
bestimmen sei. Weitere Schadensfolgen seien zudem die Osteoporose mit
den Wirbelbrüchen und auch die von der Klägerin erlittene Depression.
Demgegenüber sei eine Geschmacksempfindungsstörung der Klägerin keine
Folge des Behandlungsfehlers. Insoweit gelte keine Beweislastumkehr
zugunsten der Klägerin, weil es sich um einen Folgeschaden handele.
Die
von der Klägerin als Folge des Behandlungsfehlers erlittenen
erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zum Teil lebenslang
fortbestünden und auch ihre Arbeitsunfähigkeit begründet hätten,
rechtfertigten ein Schmerzensgeld in der vom Senat zuerkannten Höhe.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Hamm, Urteil 26 U 80/13 vom 21.11.2014
PharmaRisk-FLEX
ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen
All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html
Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de