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TEST
Die Qualität der Anlageberatung der Banken ist in den vergangenen Monaten noch schlechter geworden. „Die Blamage geht weiter", stellt Finanztest nach erneuten Beratungstests ernüchternd fest.
Die Stiftung Warentest hat erneut die Qualität der Kundenberatung bei Banken untersucht. Das Ergebnis ist noch schlechter ausgefallen als beim ersten Test Ende vergangenen Jahres, sagte Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen vor der Presse in Berlin. Vor allem bei dem seit Jahresbeginn bei Wertpapierberatungen zu erstellenden Beratungsprotokoll werde geschlampt.
Untersucht wurde die Qualität der Anlageberatung bei 146 Bankfilialen von 21 Kreditinstituten, von denen gleich sechs die Note „mangelhaft" und nur drei die Note „befriedigend" erhielten.
Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, äußerte sich ungehalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) müsse den Banken auf die Finger schauen.
„Nach wie vor scheinen die Banken nichts aus ihren Fehlern gelernt zu haben", erklärte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Beim neuen Prüfkriterium, dem Beratungsprotokoll,
versagten praktisch alle Banken, was dann letztlich dazu führte, dass
die Institute schlechter benotet wurden und keines die Note „gut"
erhielt. In 126 von 146 Beratungsgesprächen ging es auch um eine
Geldanlage in Wertpapieren, die seit dem 1. Januar zu dokumentieren
sind.
„65 Kunden wurde die Aushändigung des Beratungsprotokolls verweigert, obwohl sie ausdrücklich darum baten", erläuterte Stephanie Pallasch die Ergebnisse, stellvertretende Leiterin der Abteilung Finanzdienstleistungen bei Finanztest.
Dabei hätten in 44 Fällen Bankberater erklärt, dass Protokoll erst aushändigen zu wollen, wenn es auch zum Geschäftsabschluss komme. Und in weiteren zehn Fällen hieß es, ohne Personalausweis auch kein Protokoll.
„Erschreckend ist, dass es kein einziges Institut geschafft hat, alle notwendigen Beratungsprotokolle auszuhändigen", sagte Pallasch. Zudem sähen etliche Protokolle auch die Unterschrift des Kunden vor, was das Gesetz nicht verlange und im Streitfall als Zustimmung des Kunden zum Protokoll ausgelegt werden könnte.
Mit einer Bank, die kein Beratungsprotokoll
aushändigen will, sollte man auch keine Geschäfte machen, sagte
Tenhagen. Eine richtige Beschwerdestelle fehle allerdings. Man könne
zwar die BaFin einschalten, werde aber im Ergebnis keine Auskunft
bekommen, auch wenn die BaFin der Bank auf die Finger klopfe.
Verbraucherministerin Aigner sagte einer Boulevard-Zeitung, sie könne mit der Umsetzung des Gesetzes nicht zufrieden sein. „So geht es nicht! Die Banken müssen hier besser werden." Billen erklärte, ohne effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht werde sich die Qualität der Anlageberatung durch Banken nicht ändern. Die vollmundigen Zusagen der Banken entpuppten sich als „leere Worthülsen".
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(verpd) (ApoSecur)
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