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ARZNEIMITTELPREISE
Berlin - Die Pharmahersteller haben offenbar eine Lücke im Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) gefunden. Wie der Spiegel berichtet, haben einige Unternehmen im Juli die Preise erhöht, um sie direkt wieder zu senken. Die Hersteller umgehen laut Spiegel so die Erhöhung des Zwangsrabatts. Eine ungenaue Formulierung im Spargesetz scheint dies zuzulassen.
Preise hoch, Preise runter: Verschiedene Pharmafirmen haben eine
Lücke im Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler
gefunden. Foto: Elke Hinkelbein
Eigentlich wollte Rösler mit Erhöhung des Herstellerrabatts und
rückwirkendem Preismoratorium jährlich 1,15 Milliarden Euro einsparen.
Das Sparpaket trat am 1. August in Kraft. Um den Pharmaherstellern
einen Anreiz für weitere Preissenkungen zu geben, lockt das neue Gesetz
zusätzlich mit einer Verringerung des Herstellerrabatts: Je größer die
Preissenkung, desto weniger Rabatt wird fällig - bis zu den bislang
fälligen 6 Prozent.
Doch den Beamten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint ein
Fehler bei der Formulierung unterlaufen zu sein: Im Gesetz wurde nicht
explizit festgelegt, dass die Preise vom 1. August 2009 als
Ausgangspunkt für die Bestimmung der Preisdifferenz dienen. So können
Pharmahersteller, die in den vergangenen Monaten ihre Preise erhöht
haben, von den geringeren Herstellerrabatten profitieren.
Mitte Juli hätten zahlreiche Hersteller die Preise erhöht, um sie zum
1. August wieder zu senken, berichtet der Spiegel. Darunter seien das
Zytostatikum Erbitux (Cetuximab) von Merck Serono, das Wachstumshormon
Omnitrope (Somatotropin) von Sandoz sowie das Knochenmittel Pamidron
(Pamidronsäure) von Hexal und die Ernährungslösung Smoflipid von
Fresenius Kabi. Dem Spiegel-Bericht zufolge wurden die Preise um etwa
10 Prozent angehoben und anschließend wieder zurück auf das alte Niveau
gesenkt.
Im Ministerium bemüht man sich um Schadensbegrenzung. Im Juli hatte das
BMG Hersteller und Krankenkassen schriftlich über die beabsichtigte
Auslegung des Gesetzes informiert. Zudem soll nachgebessert werden: Mit
dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) solle die Regelung
präzisiert werden, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber APOTHEKE
ADHOC. Auch müsse geprüft werden, ob eine Kompensation für die Ausfälle
der Kassen nötig sei.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 02. August 2010, 18:39 Uhr
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