• 24.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Innovation, Personal und neue Regeln im Fokus

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Innovation, Personal und neue Regeln im Fokus

 

Wie Rabattaktionen, Gesetzesänderungen und Gesundheitstrends die Zukunft der Apotheken gestalten

Sonderangebote und Couponing könnten für Apotheken sowohl Chancen als auch Risiken bergen, während die gezielte Auswahl geeigneter Mitarbeiter in Zeiten von Fachkräftemangel zunehmend entscheidend wird. Rechtlich stärkt ein aktuelles Urteil die pharmazeutischen Dienstleistungen, und Apotheken müssen bis Januar 2025 ihre Kassensysteme an neue Meldepflichten anpassen. Ein Krankenpfleger verlor seine Verletztenrente nach jahrelangem Rechtsstreit, und das Europäische Parlament fordert eine Reform der Medizinprodukteverordnung, um Innovationshemmnisse abzubauen. Gleichzeitig bestehen gesundheitliche Herausforderungen, darunter ein hohes Niveau an Atemwegserkrankungen, Kritik an Individuellen Gesundheitsleistungen und Bedenken über abgelaufene Corona-Schnelltests. Zudem wächst das Interesse an hormonfreien Verhütungsalternativen, während die hohe Operationsrate bei BPS auf Versorgungslücken hinweist.

 

Sonderangebote und Couponing: Eine Chance oder Gefahr für Apotheken?

Preisaktionen sind im Handel eine bewährte Methode, um den Absatz zu steigern. Viele Branchen nutzen regelmäßig Rabattaktionen und Coupons, um Kunden in ihre Geschäfte zu locken. Doch für Apotheken stellt sich die Frage, ob solche Maßnahmen auch in ihrem Geschäftsmodell sinnvoll und praktikabel sind.

Arzneimittel unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen, die viele Preisaktionen unzulässig machen. Die Arzneimittelpreisverordnung legt für verschreibungspflichtige Medikamente feste Preise fest, sodass klassische Rabattaktionen in diesem Bereich ausgeschlossen sind. Anders sieht es jedoch bei freiverkäuflichen Medikamenten und Produkten des Ergänzungssortiments aus, wie Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetikprodukte oder nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Hier haben Apotheken durchaus Spielraum, um durch gezielte Preisaktionen Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern.

Besonders das Couponing, also die Vergabe von Rabatten auf bestimmte Produkte durch Coupons, hat sich in vielen Bereichen des Einzelhandels etabliert. Auch Apotheken könnten von dieser Methode profitieren, indem sie beispielsweise OTC-Produkte rabattieren oder in Kooperation mit Herstellern Coupons für bestimmte Markenprodukte anbieten. Ein möglicher Vorteil für die Apotheke: Sie bleibt als Verkaufsstelle im Gespräch und kann Kundenfrequenz und Umsatz erhöhen.

Doch die Umsetzung solcher Aktionen will gut überlegt sein. Apotheken stehen vor der Herausforderung, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie nicht als "Discount-Apotheke" wahrgenommen werden, was dem Image eines seriösen Gesundheitsdienstleisters schaden könnte. Zudem ist die Zielgruppe für Sonderaktionen in Apotheken anders zu betrachten als im klassischen Einzelhandel. Während Rabattaktionen bei Lebensmitteln oft auf eine breite Masse zielen, sind es in Apotheken meist gezielte Produktgruppen, die einen Bedarf decken. Es stellt sich die Frage, ob ein Großteil der Kunden überhaupt auf Preissenkungen anspringt oder nur bei tatsächlichem Bedarf einkauft.

Die digitale Transformation eröffnet Apotheken jedoch neue Möglichkeiten. E-Coupons, die online oder über Apps angeboten werden, könnten ein Weg sein, um besonders jüngere Kundengruppen zu erreichen. Diese Form der Rabattvergabe lässt sich unkompliziert in das digitale Marketing integrieren und bietet Apotheken die Möglichkeit, ihre Reichweite zu erhöhen, ohne die Hürden des stationären Handels alleine zu überwinden.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass Couponing und Sonderangebote für Apotheken eine strategische Option sein können, um Kunden anzusprechen und den Umsatz zu steigern – allerdings nur, wenn sie zielgerichtet und überlegt eingesetzt werden. Zu häufige Rabattaktionen könnten langfristig das Vertrauen der Kunden in die Qualität und Beratung der Apotheke untergraben.

Preisaktionen in Apotheken sind ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite bieten sie eine Chance, die Kundenfrequenz zu erhöhen und zusätzliche Umsätze zu generieren. Auf der anderen Seite laufen Apotheken Gefahr, durch zu aggressive Preisstrategien ihr Image als seriöser Gesundheitsdienstleister zu gefährden. Gerade im Bereich der Gesundheitsversorgung spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle.

Es ist daher wichtig, dass Apotheken ihre Preispolitik sorgfältig abwägen. Sonderangebote können sinnvoll sein, um Kunden für bestimmte Produkte zu sensibilisieren oder um sich gegen die wachsende Konkurrenz durch Online-Apotheken zu behaupten. Gleichzeitig sollten solche Maßnahmen immer im Einklang mit dem Gesamtbild der Apotheke stehen.

Die Digitalisierung bietet neue Wege, um Rabattaktionen modern und zielgruppengerecht zu gestalten. E-Coupons und digitale Rabattaktionen könnten ein Schlüssel sein, um junge, technikaffine Kunden anzusprechen. Doch auch hier gilt: Der Inhalt muss stimmen. Apotheken sollten auf Qualität und Expertise setzen und ihre Sonderaktionen nicht als vordergründiges Lockmittel, sondern als gezielte Serviceleistung präsentieren.

Letztlich entscheidet die richtige Balance zwischen Preis und Qualität darüber, ob solche Aktionen zum Erfolg führen oder langfristig Schaden anrichten. Apotheken sollten sich dieser Gratwanderung bewusst sein.

 

Wie Apothekenbetreiber Bewerber gezielt auf Eignung und Zukunftsfähigkeit prüfen können

Die Auswahl qualifizierter Mitarbeiter ist für Apothekenbetreiber zu einer der wichtigsten Aufgaben geworden. In einem stark regulierten und zugleich von Fachkräftemangel geprägten Umfeld müssen Bewerber sorgfältig geprüft werden, um den langfristigen Erfolg der Apotheke zu sichern. Es geht nicht nur darum, offene Stellen schnellstmöglich zu besetzen, sondern den richtigen Kandidaten zu finden, der sowohl fachlich als auch persönlich ins Team passt. Ein oder zwei Bewerbungsgespräche bieten jedoch nur begrenzte Möglichkeiten, alle Facetten des Bewerbers zu erfassen.

Ein wesentlicher Schritt im Auswahlprozess ist die präzise Vorbereitung des Gesprächs. Apothekenbetreiber sollten nicht nur standardisierte Fragen zu den beruflichen Qualifikationen stellen, sondern auch gezielt ermitteln, wie der Bewerber sich im täglichen Apothekenbetrieb einbringen wird. Eine der zentralen Fragen könnte lauten: „Was motiviert Sie, in einer Apotheke zu arbeiten, und warum haben Sie sich speziell für unsere Apotheke entschieden?“ Diese Frage gibt Aufschluss über das Interesse des Bewerbers am Apothekenalltag und darüber, ob er sich mit der Unternehmenskultur und den spezifischen Anforderungen der Apotheke identifizieren kann.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Stressresistenz. Der Apothekenbetrieb ist häufig von hohen Arbeitslasten geprägt – besonders in Stoßzeiten wie der Grippe- und Erkältungssaison oder bei Lieferschwierigkeiten von Medikamenten. Daher sollte im Gespräch gezielt nach der Belastbarkeit des Bewerbers gefragt werden. Eine Frage wie: „Können Sie ein Beispiel nennen, wie Sie in der Vergangenheit eine stressige Situation gemeistert haben?“ bietet Einblicke in die Fähigkeit des Bewerbers, auch unter Druck ruhig und effektiv zu agieren. Apothekenbetreiber müssen hierbei auf konkrete Beispiele und die Schilderung der Lösungsstrategien achten, um die Problemlösungsfähigkeiten realistisch einschätzen zu können.

Neben diesen fachlichen und stressbezogenen Fragen sollten auch die langfristige Motivation und die Bereitschaft zur Weiterbildung thematisiert werden. Die ständigen Neuerungen im Gesundheitswesen und der kontinuierliche Wandel bei Medikamenten und gesetzlichen Vorschriften erfordern es, dass Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs) sich regelmäßig weiterbilden. „Wie bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand? Welche Fortbildungen haben Sie in letzter Zeit besucht?“ – Diese Fragen geben Aufschluss darüber, wie sehr der Bewerber Eigeninitiative zeigt und bereit ist, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, um den steigenden Anforderungen in der Apotheke gerecht zu werden.

Ein oft unterschätzter, aber entscheidender Faktor ist die Teamfähigkeit. Apotheken sind häufig kleine Teams, in denen eine enge Zusammenarbeit notwendig ist, um den Betrieb reibungslos aufrechtzuerhalten. Besonders in Zeiten hoher Kundenfrequenz oder bei Lieferengpässen kommt es auf die Fähigkeit an, im Team effizient zusammenzuarbeiten und flexibel zu reagieren. Hier sollten Apothekenbetreiber gezielt darauf achten, ob der Bewerber sich vorstellen kann, in einem kooperativen Umfeld zu arbeiten, und wie er sich in Gruppensituationen verhält.

Schließlich darf die Kommunikation nicht vernachlässigt werden. Der tägliche Kundenkontakt ist ein elementarer Bestandteil des Apothekenbetriebs, und die Fähigkeit, auf Menschen unterschiedlichster Hintergründe einzugehen, ist unerlässlich. Hier können Fragen wie: „Wie gehen Sie mit schwierigen Kunden um?“ helfen, die Kommunikationskompetenzen des Bewerbers zu bewerten.

Für Apothekenbetreiber ist es zudem wichtig, klare und realistische Erwartungen an den Bewerber zu formulieren. Die Position sollte in allen Details besprochen werden – von den fachlichen Anforderungen über die Arbeitszeiten bis hin zur Frage nach der Bereitschaft, sich kontinuierlich in neue Themenfelder einzuarbeiten. Nur durch eine offene Kommunikation von Anfang an kann sichergestellt werden, dass der Bewerber wirklich versteht, was von ihm erwartet wird, und dass die Zusammenarbeit auf einer soliden Basis beginnt.

Die Rekrutierung von Personal in Apotheken ist heute komplexer denn je. Apothekenbetreiber stehen vor der Herausforderung, aus einem begrenzten Pool von Fachkräften diejenigen auszuwählen, die nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig zum Erfolg des Betriebs beitragen. In Zeiten, in denen Fachkräfte in der Apotheke Mangelware sind und die Anforderungen an das Fachpersonal stetig steigen, ist eine durchdachte und strategische Herangehensweise im Einstellungsprozess unerlässlich.

Die erwähnten Fragen im Bewerbungsgespräch bieten einen wichtigen Leitfaden, um nicht nur die fachlichen Qualifikationen, sondern auch die persönliche Eignung des Bewerbers zu erfassen. Gerade in einem kleinen Team wie dem einer Apotheke kommt es darauf an, dass der Bewerber nicht nur fachlich fit ist, sondern auch menschlich ins Team passt. Das Bewerbungsgespräch allein reicht jedoch oft nicht aus, um diese Aspekte umfassend zu beurteilen. Hier können längere Probezeiten oder gar Praktika helfen, den Bewerber unter realen Arbeitsbedingungen besser kennenzulernen und sicherzustellen, dass er sich in den Betriebsablauf integriert.

Zudem wird es immer wichtiger, nicht nur auf kurzfristige Bedürfnisse zu schauen, sondern auch die langfristige Perspektive im Blick zu behalten. Apothekenbetreiber müssen sicherstellen, dass der Bewerber bereit ist, sich kontinuierlich fortzubilden und den wachsenden Herausforderungen der Branche gewachsen ist. Dies erfordert eine Kombination aus fachlicher Kompetenz, Flexibilität und Lernbereitschaft.

Ein weiterer Punkt, den Apothekenbetreiber nicht außer Acht lassen dürfen, ist die richtige Kommunikation der eigenen Erwartungen. Oftmals scheitern Arbeitsverhältnisse daran, dass die Anforderungen an die Stelle von vornherein nicht klar kommuniziert wurden. Gerade in einem anspruchsvollen Umfeld wie der Apotheke ist es wichtig, dass der Bewerber genau weiß, was von ihm erwartet wird – sei es in Bezug auf Arbeitszeiten, Verantwortlichkeiten oder Weiterbildungsbereitschaft. Eine offene und klare Kommunikation schafft von Anfang an Transparenz und legt die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Letztlich ist es entscheidend, dass sich beide Seiten – der Bewerber und der Apothekenbetreiber – darüber einig sind, was sie voneinander erwarten. Nur so kann eine langfristige und produktive Zusammenarbeit sichergestellt werden, die nicht nur dem Team, sondern auch den Kunden zugutekommt. Die Auswahl des richtigen Personals ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Investition in die Zukunft der Apotheke.

 

Landessozialgericht bestätigt pharmazeutische Dienstleistungen – Klagen von GKV und KV Hessen abgewiesen

Am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Klagen des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen gegen den Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) abgewiesen. Damit bleibt der Schiedsspruch, der nach langwierigen Verhandlungen im Mai 2022 erging und die Einführung von fünf pharmazeutischen Dienstleistungen sowie deren Vergütung regelt, vollumfänglich bestehen. Die pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Zuge des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) Ende 2020 eingeführt wurden, zielen darauf ab, die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem zu stärken – vor allem durch Leistungen, die von Versandapotheken nicht erbracht werden können.

Die Klagen des GKV-Spitzenverbandes und der KV Hessen richteten sich insbesondere gegen zwei Punkte: die Höhe der Vergütung und die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“. Der GKV-Spitzenverband argumentierte, die Vergütung sei zu hoch angesetzt, während die KV Hessen die Blutdruckmessung als Eingriff in die ärztliche Therapiehoheit sah. Beide Institutionen waren der Meinung, Apotheken drängten durch diese Dienstleistungen in den Bereich ärztlicher Tätigkeit vor.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Klagen unbegründet seien. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Seifert betonte, dass Schiedsstellen bei der Festsetzung von Vergütungen einen weiten Spielraum haben und keine Verfahrensfehler festzustellen seien. Die Berechnungen der Schiedsstelle zur Vergütung seien präzise und fundiert erfolgt. Selbst weniger detaillierte Berechnungen hätten jedoch ausgereicht, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, da das Bundessozialgericht den Schiedsstellen hier einen breiten Handlungsspielraum zugesteht.

Besonders kontrovers war die Diskussion um die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“. Der GKV-Spitzenverband argumentierte, diese Leistung bringe keinen echten Nutzen, da die Messung auch vom Patienten selbst durchgeführt werden könne. Vertreter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hingegen betonten, dass durch diese Messungen die Sensibilisierung der Patienten gefördert werde, was die Therapietreue deutlich verbessere. Eine vom Gericht vorgeschlagene Lösung, die Messung um eine verpflichtende Beratung zu ergänzen, wurde vom GKV-Spitzenverband abgelehnt. Dieser forderte weiterhin die komplette Streichung der Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.

Letztlich wies das Gericht beide Klagen vollumfänglich ab. Es bestätigte, dass der Schiedsspruch die Apotheken rechtlich dazu befähigt, die festgelegten Dienstleistungen zu erbringen. Der DAV zeigte sich erleichtert über die Entscheidung, die aus Sicht des Vorsitzenden Hans-Peter Hubmann ein klares Signal für die Bedeutung der pharmazeutischen Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung ist. Diese würden einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit leisten.

Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zwar zugelassen, doch die KV Hessen gab bereits zu erkennen, dass sie keine weiteren Schritte unternehmen werde. Der GKV-Spitzenverband hingegen will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor über mögliche weitere Maßnahmen entschieden wird.

Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg stellt einen wichtigen Erfolg für die Apotheken und ihre pharmazeutischen Dienstleistungen dar. Es bestätigt, dass Apotheken weit mehr als reine Arzneimittelabgabestellen sind und eine entscheidende Rolle in der Gesundheitsversorgung einnehmen. Die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz war ein wichtiger Schritt, um Apotheken zu stärken und ihnen zusätzliche Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung zu übertragen. Die Entscheidung des Gerichts, den Schiedsspruch in vollem Umfang zu bestätigen, gibt den Apotheken nun die Sicherheit, dass diese Dienstleistungen weiterhin erbracht werden können.

Die Auseinandersetzung um die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen zeigt, dass Apotheken zunehmend Aufgaben übernehmen, die bislang im Bereich der ärztlichen Versorgung lagen. Dies führt zwangsläufig zu Spannungen, insbesondere mit den Krankenkassen, die darauf bedacht sind, Kosten zu minimieren. Das Gericht hat jedoch klar gemacht, dass die Vergütung der Apotheken für diese zusätzlichen Aufgaben gerechtfertigt ist. Die präzise und detaillierte Berechnung der Vergütung durch die Schiedsstelle zeigt, dass die Apotheken für den zusätzlichen Aufwand und die Verantwortung, die sie übernehmen, angemessen entlohnt werden.

Besonders deutlich wird dies bei der „Standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck“. Während der GKV-Spitzenverband diese Leistung als unnötig ansieht, weil es sich „nur“ um eine Blutdruckmessung handelt, wird der präventive Nutzen dieser Maßnahme oft unterschätzt. Studien zeigen, dass regelmäßige Blutdruckmessungen in der Apotheke, verbunden mit einer gezielten Beratung, die Therapietreue der Patienten erheblich verbessern können. In einer Zeit, in der chronische Erkrankungen wie Bluthochdruck eine immer größere Rolle spielen, ist es umso wichtiger, dass Apotheken solche niederschwelligen Leistungen anbieten.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung der Apotheken im deutschen Gesundheitssystem. Sie sind nicht nur Orte der Medikamentenabgabe, sondern zunehmend auch erste Anlaufstellen für die Gesundheitsvorsorge und Prävention. Dies wird in den kommenden Jahren, angesichts des Ärztemangels und der Überlastung des Gesundheitssystems, immer wichtiger werden. Apotheken können hier eine wichtige Entlastung bieten und gleichzeitig die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern.

Das Urteil könnte zudem einen Präzedenzfall schaffen, der es Apotheken ermöglicht, ihre Rolle im Gesundheitswesen weiter auszubauen. Es ist ein klares Signal an die Politik und die Krankenkassen, dass die Dienstleistungen, die Apotheken anbieten, ein integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung sind und entsprechend honoriert werden müssen. Ob der GKV-Spitzenverband den Weg bis zum Bundessozialgericht gehen wird, bleibt abzuwarten. Doch schon jetzt ist klar: Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind gekommen, um zu bleiben.

 

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme: Apotheken müssen handeln

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft, die Apothekenbetreiber unbedingt beachten müssen. Gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO) sind seit dem 1. Januar 2020 alle elektronischen Kassensysteme, darunter auch Registrierkassen, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Diese Maßnahme dient der Manipulationssicherheit und dem Schutz der Aufzeichnungen vor unbefugtem Zugriff. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun in einem Schreiben vom 28. Juni 2024 die konkrete Meldepflicht für Apothekenbetreiber und andere Unternehmen festgelegt.

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Betreiber verpflichtet, dem Finanzamt jedes verwendete Kassensystem sowie die jeweilige TSE zu melden. Dies umfasst nicht nur die erstmalige Inbetriebnahme, sondern auch Änderungen und Außerdienststellungen. Die Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach dem entsprechenden Ereignis erfolgen. Ein Versäumnis dieser Meldepflicht kann zu empfindlichen Sanktionen führen, darunter Bußgelder und möglicherweise steuerliche Konsequenzen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie sich rechtzeitig vorbereiten müssen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Wichtig ist die genaue Prüfung der bestehenden Kassensysteme, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und korrekt gemeldet werden. Zudem sollte in jedem Fall geprüft werden, ob die verwendeten Systeme ordnungsgemäß zertifiziert sind. Apotheken, die externe Dienstleister für die Abwicklung ihrer Kassensysteme nutzen, sollten sicherstellen, dass diese rechtzeitig über die Meldepflicht informiert sind und die notwendigen Anpassungen vornehmen.

Der Apothekenalltag wird durch diese neue Regelung weiter bürokratisiert, was zusätzlichen Aufwand für Betreiber bedeutet. Besonders kleinere Apotheken, die bereits unter erheblichem Verwaltungsdruck stehen, sehen sich hier vor weitere Herausforderungen gestellt. Dennoch ist die Einhaltung der neuen Vorgaben unumgänglich, um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Die Einführung der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mag auf den ersten Blick wie eine weitere bürokratische Hürde erscheinen, doch sie verfolgt ein klares Ziel: die Sicherstellung steuerlicher Transparenz und die Vermeidung von Manipulationen. Gerade für Apotheken, die täglich mit sensiblen Daten und umfangreichen Aufzeichnungen arbeiten, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften essenziell.

Auch wenn die Umstellung auf die neuen Anforderungen mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist, sollte sie als Chance gesehen werden, die internen Prozesse zu optimieren und rechtssicher zu gestalten. Mit der Digitalisierung und Automatisierung vieler Arbeitsabläufe bietet sich gleichzeitig die Möglichkeit, auch andere Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Letztendlich dient die Meldepflicht nicht nur dem Staat, sondern auch der Rechtssicherheit der Apotheker selbst, die durch die korrekte Umsetzung der Vorschriften mögliche rechtliche Risiken minimieren können.

 

Verletztenrente nach Arbeitsunfall: Verjährung führt zum Verlust des Anspruchs

Ein Krankenpfleger, der 2004 einen schweren Arbeitsunfall erlitt, hat nach einem langjährigen Rechtsstreit endgültig seinen Anspruch auf eine Verletztenrente verloren. Der Vorfall ereignete sich auf dem Weg zu einem Notfalleinsatz, als der Krankenpfleger, der als Fahrer eines Rettungsfahrzeugs unterwegs war, in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wurde. Während er selbst nur leichte körperliche Verletzungen davontrug, wurde einer der mitfahrenden Notärzte bei dem Unfall schwer verletzt und verstarb. Die traumatischen Erlebnisse führten bei dem Krankenpfleger zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die erst Jahre später vollständig diagnostiziert wurde.

Nach dem Unfall kehrte der Krankenpfleger zunächst wieder in den Beruf zurück, doch die psychischen Nachwirkungen der Ereignisse ließen ihn im Jahr 2004 eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. 2005 wurde offiziell eine PTBS diagnostiziert, und die Unfallkasse, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, bewilligte insgesamt 75 Sitzungen Psychotherapie. 2010 wurde die Therapie abgeschlossen, und der behandelnde Therapeut stellte fest, dass keine Anzeichen einer fortbestehenden PTBS oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mehr vorlagen.

Vier Jahre später, im Jahr 2014, begann der Krankenpfleger jedoch erneut eine psychotherapeutische Behandlung aufgrund der Rückkehr von Symptomen der PTBS. Die Krankenkasse übernahm zunächst die Kosten, bis die Unfallkasse 2015 davon erfuhr und ein weiteres Gutachten in Auftrag gab. Dieses bestätigte, dass die PTBS weiterhin auf den Unfall zurückzuführen sei und eine MdE von 20 Prozent vorliege. Auf dieser Grundlage bewilligte die Unfallkasse dem Krankenpfleger 2017 eine Verletztenrente rückwirkend ab 2014.

Unzufrieden mit dem Rentenbeginn legte der Krankenpfleger Widerspruch ein und forderte, die Rente rückwirkend ab dem Unfalljahr 2004 zu zahlen. Die Unfallkasse lehnte dies ab, da keine durchgängigen psychotherapeutischen Behandlungen für diesen Zeitraum nachgewiesen werden konnten. Der Fall ging daraufhin vor das Sozialgericht Speyer, das die Klage des Krankenpflegers 2020 abwies. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte zwar das Vorliegen einer PTBS, jedoch reichte die Erwerbsminderung nicht aus, um den Anspruch auf eine Verletztenrente zu rechtfertigen. Daraufhin entzog die Unfallkasse dem Betroffenen im selben Jahr die zuvor gewährte Rente.

Auch in der Berufungsinstanz vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 hatte der Kläger keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Verjährungsfristen nach § 45 SGB I längst abgelaufen seien, da Ansprüche auf Sozialleistungen nach vier Jahren verjähren. Diese Frist begann im Fall des Krankenpflegers mit dem Ende seiner ersten PTBS-Behandlung im Jahr 2010, sodass seine Ansprüche rückwirkend ab 2014 bereits verjährt waren. Da der Kläger keinen schriftlichen Antrag gestellt hatte, der die Verjährung hätte hemmen können, endete sein Anspruch auf eine rückwirkende Rentenzahlung endgültig.

Im September 2024 bestätigte schließlich das Bundessozialgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Gericht stellte klar, dass ein laufendes Verwaltungsverfahren die Verjährung nicht hemmt und der Kläger somit keinen Anspruch mehr auf die Verletztenrente hat. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, die formellen Anforderungen und Verjährungsfristen bei der Beantragung von Sozialleistungen zu beachten. Obwohl der Betroffene unbestreitbar unter den psychischen Folgen des Unfalls litt, war es das Versäumnis, rechtzeitig einen formellen Antrag zu stellen, das letztlich zum Verlust des Rentenanspruchs führte.

Der Verlust der Verletztenrente des Krankenpflegers zeigt die unnachgiebige Realität des Sozialrechts und die strikte Anwendung von Verjährungsfristen. Auf den ersten Blick mag es ungerecht erscheinen, dass ein Mensch, der durch seine berufliche Tätigkeit schwer traumatisiert wurde, trotz der offensichtlichen Folgen keine dauerhafte finanzielle Unterstützung erhält. Doch die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Verjährungsfristen im Sozialversicherungsrecht, lassen wenig Spielraum für Kulanz oder Ausnahmen.

Die Entscheidung der Gerichte verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Betroffene sich der Fristen und formellen Anforderungen bewusst sind. Ein laufendes Verwaltungsverfahren oder der Eindruck, dass Rentenansprüche automatisch weiterlaufen, schützt nicht vor dem Ablauf der Verjährungsfrist. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ansprüche auf Sozialleistungen binnen vier Jahren geltend gemacht werden müssen. Versäumt es ein Betroffener, einen schriftlichen Antrag zu stellen, läuft er Gefahr, wie in diesem Fall, seinen Anspruch vollständig zu verlieren.

Der Fall des Krankenpflegers ist ein warnendes Beispiel für alle, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Auch bei laufenden Verfahren ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Anträge fristgerecht gestellt werden. Denn das Versäumnis, rechtzeitig zu handeln, kann schwerwiegende finanzielle und persönliche Folgen haben – selbst in Fällen, in denen die gesundheitliche Beeinträchtigung offenkundig ist.

 

Europäisches Parlament drängt auf Reform der Medizinprodukteverordnung zur Stärkung der Innovationskraft

Das Europäische Parlament hat eine dringende Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung (MDR) gefordert, um Innovationshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern. Im ersten Quartal 2025 sollen nun konkrete Anpassungen der Regelung vorgenommen werden. Diese Entscheidung wird von der europäischen Medizinprodukte- und Pharmaindustrie begrüßt, insbesondere von Pharma Deutschland, einem der führenden Branchenverbände. Die aktuelle Regulierung schränke die Entwicklung neuer Produkte erheblich ein und erschwere den Zugang zum europäischen Markt, so der Verband. Hersteller weichen aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands vermehrt auf Märkte außerhalb der EU aus. Dies führe zu einer Gefährdung der Patientenversorgung, da weniger neue Medizinprodukte auf dem europäischen Markt verfügbar seien.

Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, kritisierte die strengen Auflagen und forderte eine praxisnahe Reform. „Die aktuellen Vorschriften schrecken Hersteller davon ab, in den europäischen Markt zu investieren. Um eine effiziente und sichere Versorgung sicherzustellen, brauchen wir verbindliche Fristen für das Zertifizierungsverfahren und transparentere Kostenstrukturen der benannten Stellen“, betonte Brakmann. Sie verwies auf die erheblich kürzere Zertifizierungsdauer in den USA, die die EU als Innovationsstandort schwäche. Auch der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) schloss sich dieser Forderung an und drängt auf eine zügige Überarbeitung der MDR.

Pharma Deutschland hat einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt, der eine dauerhafte Gültigkeit von Zertifikaten vorsieht, solange die Anforderungen der MDR erfüllt werden. Derzeit müssen Zertifikate alle fünf Jahre erneuert werden, was den Herstellern zusätzliche Kosten und Aufwand aufbürdet, ohne nachweislich die Sicherheit der Produkte zu erhöhen. Auch eine Reduktion der Dokumentationsanforderungen sowie eine schnellere Implementierung der europäischen Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) werden als zentrale Punkte der Reform gefordert. Diese Maßnahmen sollen den Verwaltungsaufwand verringern und die Effizienz des Zertifizierungsprozesses steigern.

Zusätzlich sieht der Vorschlag von Pharma Deutschland vor, spezielle Regelungen für innovative Produkte zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Vergleich zu stärken. Als Vorbild nennt der Verband das US-amerikanische „FDA Breakthrough Devices Program“, das bahnbrechenden medizinischen Technologien einen schnelleren Marktzugang ermöglicht. Auch digitale Lösungen wie elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFU) sollen verstärkt zum Einsatz kommen, um Kosten zu senken und Umweltbelastungen zu reduzieren.

Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, konkrete Reformvorschläge auszuarbeiten, um den Forderungen der Industrie nachzukommen und die MDR entsprechend anzupassen. Der Druck auf die Kommission ist hoch, da die Reform als entscheidend für die zukünftige Innovationskraft und Versorgungssicherheit im europäischen Gesundheitssektor gilt.

Die Forderung nach einer Reform der Medizinprodukteverordnung kommt zur rechten Zeit. Der bisherige bürokratische Aufwand hat die Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie stark eingeschränkt und Hersteller auf außereuropäische Märkte gedrängt. Eine Anpassung der MDR ist nicht nur im Interesse der Industrie, sondern auch der Patienten, die von innovativen Produkten profitieren sollen. Die Vorschläge von Pharma Deutschland, wie etwa verbindliche Fristen und die Reduktion unnötiger Dokumentationsanforderungen, sind praxisnah und könnten den Zertifizierungsprozess deutlich beschleunigen.

Besonders der Vorschlag zur Einführung unbefristeter Zertifikate für Produkte, die weiterhin den Anforderungen entsprechen, ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung unnötiger Kosten und bürokratischer Hürden. Auch die Orientierung am „FDA Breakthrough Devices Program“ der USA könnte der EU helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Innovationsstau zu beheben.

Die Herausforderung für die EU-Kommission besteht nun darin, die Reformvorschläge schnell und effizient umzusetzen, ohne dabei die hohe Sicherheitsstandards zu gefährden. Der Balanceakt zwischen Innovationsförderung und Patientensicherheit muss gelingen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Marktes zu sichern.

 

Atemwegserkrankungen auf hohem Niveau – Zahl schwerer Verläufe bleibt gering

Die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in Deutschland bewegt sich nach wie vor auf einem für die Jahreszeit ungewöhnlich hohen Niveau. Wie aus dem aktuellen Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, waren in der Woche vom 14. Oktober rund 6,9 Millionen Menschen betroffen. Dies entspricht etwa 8.200 Fällen pro 100.000 Einwohner. Auffällig ist, dass trotz der hohen Verbreitung von Atemwegserkrankungen die Anzahl der schwerwiegenden Fälle, die eine intensivere medizinische Versorgung erfordern, weiterhin gering bleibt. Diese Tendenz ist mit den Vorjahren vergleichbar, so das RKI. Besonders bei Kindern im Schulalter, also bei 5- bis 14-Jährigen, ist ein deutlicher Rückgang der Krankheitszahlen zu beobachten.

Die Zahl der Arztbesuche aufgrund von Atemwegserkrankungen lag bei geschätzten 1,5 Millionen, wobei die häufigsten Erreger klassische Erkältungsviren wie Rhinoviren (29 Prozent) und Coronaviren (19 Prozent) waren. Grippeviren wurden in den Proben bislang nicht nachgewiesen, was darauf hindeutet, dass die Grippewelle in diesem Jahr noch nicht begonnen hat. Die geschätzte Zahl der Corona-Erkrankungen lag bei etwa 900 pro 100.000 Einwohner.

In der vergangenen Woche wurden insgesamt 11.580 laborbestätigte COVID-19-Fälle gemeldet, ein leichter Rückgang im Vergleich zur Vorwoche, in der rund 12.040 Fälle verzeichnet wurden. Das RKI weist darauf hin, dass durch die Herbstferien in einigen Bundesländern die Zahlen teils Schwankungen unterliegen können. Bislang wurden in der laufenden Saison 193 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gemeldet, fast alle betroffenen Personen waren 60 Jahre oder älter.

Die aktuelle Situation zeigt, dass Atemwegserkrankungen im Herbst wie erwartet wieder verstärkt auftreten, die Lage jedoch stabil bleibt. Besonders bemerkenswert ist, dass die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe weiterhin niedrig ist. Diese Entwicklung ist beruhigend, da sie zeigt, dass die Bevölkerung auf die zunehmende Virenaktivität vorbereitet ist, ohne dass es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Gleichzeitig gibt die noch ausstehende Grippesaison Anlass, weiterhin achtsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen wie Impfungen ernst zu nehmen.

 

Umstrittene Praxis: Verbraucherzentrale kritisiert Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt Alarm: Immer mehr Patientinnen und Patienten melden sich mit Beschwerden über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sollen in einigen Fällen zu Unrecht als kostenpflichtig deklariert worden sein, obwohl sie regulär von den Krankenkassen abgedeckt werden müssten. Insbesondere bei der Hautkrebsvorsorge gebe es laut vzbv erheblichen Handlungsbedarf.

Die Hautkrebsvorsorge, die ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre als Kassenleistung übernommen wird, ist ein häufig genannter Problembereich. Viele Patientinnen und Patienten berichteten, dass ihnen die Nutzung spezieller Untersuchungsmethoden, wie das Auflichtmikroskop, als Selbstzahlerleistung angeboten wurde. Einige Praxen, so der vzbv, würden sogar behaupten, die Vorsorgeuntersuchung werde in der Region gar nicht als Kassenleistung angeboten. Dies, obwohl Ärztinnen und Ärzte die notwendigen Fortbildungen absolviert haben, um die Leistung regulär abrechnen zu können. Die Verwirrung und Unklarheit darüber, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche nicht, führe immer wieder zu Beschwerden.

Auch in anderen Bereichen gibt es ähnliche Vorwürfe. So wurden notwendige Ultraschalluntersuchungen der Brust oder augenärztliche Kontrolluntersuchungen als IGeL abgerechnet, obwohl eine medizinische Indikation oder Überweisung vorlag. Betroffene berichten, dass sie für diese Untersuchungen zahlen mussten, ohne im Vorfeld ausreichend über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse informiert worden zu sein.

In einer Erhebung des vzbv gaben 20 Prozent der befragten Patienten an, dass sie vor der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung nicht über die anfallenden Kosten informiert wurden. Diese mangelnde Aufklärung stellt ein großes Problem dar, da sich viele Patientinnen und Patienten aufgrund langer Wartezeiten oder des Fehlens von Alternativen gezwungen fühlen, die privat zu zahlenden Leistungen dennoch in Anspruch zu nehmen.

Michaela Schröder, Leiterin der Verbraucherpolitik beim vzbv, betont, dass eine ärztliche Praxis keine Verkaufsfläche sein dürfe. Patienten müssten darauf vertrauen können, dass ärztliches Handeln stets im Interesse des gesundheitlichen Bedarfs der Patienten erfolge und nicht von finanziellen Interessen geleitet werde. Die Verbraucherzentrale fordert daher klare Regelungen und eine strikte Trennung zwischen Kassenleistungen und Selbstzahlerleistungen.

Die Debatte um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ist nicht neu, doch der aktuelle Bericht des vzbv bringt das Thema erneut in den Fokus. Was auf den ersten Blick wie ein nützlicher Zusatzservice erscheint, entpuppt sich in vielen Fällen als unklare Grauzone, in der Patientinnen und Patienten mit unzureichenden Informationen konfrontiert werden. Die Praxis, notwendige medizinische Untersuchungen als IGeL anzubieten, obwohl sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden, stellt eine ethische Herausforderung dar.

Es ist verständlich, dass die Wartezeiten auf Facharzttermine und der Wunsch nach schneller Behandlung die Bereitschaft erhöhen, Leistungen privat zu zahlen. Doch genau hier muss der Schutz der Verbraucher greifen: Ärztinnen und Ärzte sind in der Pflicht, transparent und ehrlich über die Notwendigkeit und die Kostenübernahme von medizinischen Leistungen zu informieren. Die Sorge, dass Patientinnen und Patienten ohne umfassende Aufklärung in ein Geschäft verwickelt werden, das auf ihre Gesundheitsängste abzielt, darf in einem solidarischen Gesundheitssystem keinen Platz haben.

Die Politik ist gefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Trennung zwischen regulärer Kassenleistung und Selbstzahlerleistung für alle Beteiligten verständlich und nachvollziehbar machen. Ärzten darf nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Unsicherheit auszunutzen.

 

EU-Parlament fordert rasche Anpassung der Medizinprodukteverordnung

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung in Straßburg mit deutlicher Mehrheit für eine zügige Anpassung der umstrittenen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) gestimmt. Ziel ist es, die Europäische Kommission zu verpflichten, bereits im ersten Quartal 2025 konkrete Änderungen vorzunehmen, um akute Probleme im Zertifizierungsprozess zu beheben. Die Verordnung, die seit ihrer vollen Anwendung im Jahr 2021 in Kraft ist, hat in den letzten Jahren zu erheblichen Engpässen bei Medizinprodukten geführt und gilt als zu bürokratisch. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die mit den strengen Vorgaben Schwierigkeiten haben, ihre Produkte rechtzeitig zu zertifizieren.

Die Abgeordneten Peter Liese (CDU) und Angelika Niebler (CSU), die sich seit Jahren für Anpassungen der MDR einsetzen, sehen die Entscheidung des Parlaments als wichtigen Schritt, kritisieren jedoch das Fehlen eines Zeitplans für eine vollständige Überarbeitung der Verordnung. Ein entsprechender Antrag wurde von den Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen blockiert, da diese den vorgeschlagenen Zeitplan für eine vollständige Revision als zu ambitioniert ansahen. Liese forderte die Kommission dennoch auf, die Arbeiten für eine umfassende Revision zu beschleunigen, da der derzeitige bürokratische Aufwand zu Lasten von Patienten, Arbeitsplätzen und der Innovationskraft der europäischen Medizintechnikindustrie gehe.

Niebler unterstrich, dass die aktuelle MDR „Gefahr in Verzug“ bedeute, da wichtige Medizinprodukte aufgrund des langsamen Zertifizierungsprozesses nicht schnell genug auf den Markt kämen. Sie forderte eine rasche und pragmatische Reform, um Europa als Innovationsstandort für Medizintechnik zu erhalten. Der bürokratische Aufwand müsse drastisch reduziert werden, um der Industrie wieder mehr Handlungsspielraum zu geben.

Seit der Einführung der MDR haben Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten, neue Produkte zu zertifizieren, was zu einem Rückgang der Marktverfügbarkeit und zu teils erheblichen Verzögerungen bei der Markteinführung geführt hat. Besonders kleinere Hersteller sehen sich gezwungen, Produkte vom Markt zu nehmen, da sie die Kosten und den bürokratischen Aufwand nicht mehr bewältigen können. Die Situation hat in der gesamten EU zu Verunsicherung geführt, und sowohl Patienten als auch Hersteller fordern dringend eine Überarbeitung der Vorschriften.

Während die kurzfristigen Anpassungen der MDR als positiver Schritt gewertet werden, bleibt die Forderung nach einer vollständigen Revision weiter bestehen. Ob und wann eine solche Reform kommt, hängt von den politischen Verhandlungen und der Bereitschaft der EU-Kommission ab, sich den Herausforderungen zu stellen.

Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments, die Medizinprodukteverordnung zumindest teilweise zu reformieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt das eigentliche Problem ungelöst: die Bürokratie, die die Medizintechnikbranche lähmt. Es ist alarmierend, dass ein Großteil der Abgeordneten eine vollständige Überarbeitung der MDR als zu ambitioniert abgelehnt hat, obwohl die Verordnung nachweislich Innovationshemmnisse schafft und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährdet. In einer Zeit, in der technologische Fortschritte und medizinische Innovationen schneller als je zuvor gebraucht werden, kann sich Europa keine weiteren Verzögerungen leisten. Die Kommission ist jetzt in der Pflicht, nicht nur kurzfristige Änderungen vorzunehmen, sondern auch langfristig für eine nachhaltige Entbürokratisierung zu sorgen. Nur so kann Europa als attraktiver Standort für Medizintechnik erhalten bleiben.

 

Hohe Operationsrate trotz neuer Leitlinie – BPS-Therapie zeigt deutliche Versorgungslücke

Das Benigne Prostatasyndrom (BPS) bleibt eine der häufigsten gutartigen Erkrankungen bei Männern über 50 Jahren, doch die medizinische Versorgung zeigt deutliche Schwächen. Trotz der nun aktualisierten S2e-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Urologie, die seit Februar 2023 gilt, wird weiterhin zu häufig operiert. Dabei könnten viele Patienten von einer frühzeitigen medikamentösen oder nicht-invasiven Behandlung profitieren, bevor chirurgische Eingriffe notwendig werden. Diese Versorgungslücke ist alarmierend, da eine bessere Diagnostik und eine adäquate Therapie erhebliche Kosten im Gesundheitssystem einsparen und den Patienten unnötige Risiken ersparen könnten.

Das BPS, ausgelöst durch eine altersbedingte Vergrößerung der Prostata, betrifft Millionen Männer in Deutschland und führt zu Beschwerden beim Wasserlassen. Die Symptome reichen von einer schwächeren Harnstrahlstärke bis hin zu verstärktem Harndrang in der Nacht und Problemen beim Entleeren der Blase. Mit der neuen Leitlinie sollen nicht-invasive Diagnostikmethoden wie die Ultraschalluntersuchung zur Bestimmung der Vorwölbung der Prostata und der Blasenwanddicke eingeführt werden, um die Diagnose einer Blasenauslassobstruktion (BOO) zu präzisieren.

Dennoch bleibt die operative Behandlung, insbesondere die transurethrale Resektion der Prostata (TURP), die am häufigsten angewendete Methode. Rund 83.000 Operationen wurden im Jahr 2019 durchgeführt, obwohl viele dieser Eingriffe nicht notwendig gewesen wären. Experten weisen darauf hin, dass in bis zu 68% der Fälle keine klinisch relevante Obstruktion vorlag, die eine Operation rechtfertigen würde. Diese Überversorgung resultiert aus unzureichender Evaluation der Blasenauslassobstruktion, was zu überflüssigen Eingriffen und einer erheblichen finanziellen Belastung für das Gesundheitssystem führt.

Neben den operativen Optionen bietet die aktualisierte Leitlinie auch Empfehlungen zur medikamentösen Therapie. Bei geringfügigen Beschwerden könnten Phytopharmaka wie Sägepalmenextrakt oder Kürbissamen hilfreich sein. Bei stärker ausgeprägten Symptomen werden α-Blocker oder 5α-Reduktasehemmer zur Reduzierung des Prostatavolumens eingesetzt. Diese Medikamente lindern die Beschwerden des unteren Harntraktes, haben jedoch teils erhebliche Nebenwirkungen, insbesondere auf die Sexualfunktion.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leitlinie ist die Empfehlung einer kontrollierten Verhaltenstherapie für Patienten mit leichter Symptomatik. Dies umfasst Anpassungen der Trinkgewohnheiten, Blasentraining und die Reduzierung von irritierenden Substanzen. Diese Ansätze könnten vielen Patienten helfen, eine akzeptable Lebensqualität zu erreichen, ohne dass eine medikamentöse oder chirurgische Therapie erforderlich wird. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine Neubewertung der Symptomatik sind jedoch unerlässlich, um ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern.

Trotz dieser therapeutischen Fortschritte meiden viele Männer weiterhin den Gang zum Arzt. Die Hemmschwelle, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist hoch. Selbst bei mittelschweren bis schweren Symptomen konsultieren nur etwa ein Viertel der Betroffenen einen Arzt, wovon die Mehrheit direkt einen Urologen aufsucht. Hausärzte könnten hier eine wichtige Rolle spielen, indem sie ihre älteren Patienten aktiv auf mögliche Beschwerden ansprechen und frühzeitig Basisuntersuchungen durchführen.

Die Versorgung von Männern mit benignem Prostatasyndrom ist derzeit in einem Spannungsfeld zwischen Überversorgung und unzureichender Früherkennung gefangen. Die neue Leitlinie bietet wertvolle Ansätze, um die medizinische Betreuung zu verbessern, doch sie erfordert eine breitere Anwendung in der Praxis. Insbesondere Apotheken könnten als niedrigschwellige Anlaufstellen zur Sensibilisierung von Patienten und zur Empfehlung von Selbstmedikationspräparaten bei leichten Beschwerden beitragen. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Hausärzten und Urologen könnte den Patienten den Weg zu einer besseren Behandlung ebnen und unnötige Operationen vermeiden.

Die Aktualisierung der Leitlinie zum benignen Prostatasyndrom ist ein längst überfälliger Schritt, um die Versorgung von Millionen betroffener Männer zu verbessern. Sie zeigt deutlich auf, dass die operative Überversorgung ein schwerwiegendes Problem im Gesundheitssystem darstellt. Es ist erschreckend, dass immer noch Tausende von Männern operiert werden, obwohl dies in vielen Fällen vermeidbar wäre. Die neue Leitlinie bietet eine fundierte Grundlage, um diesen Eingriffen durch gezielte, nicht-invasive Diagnostik und medikamentöse Therapien entgegenzuwirken.

Dennoch wird deutlich, dass die Bereitschaft vieler Männer, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weiterhin gering ist. Hier sind alle Akteure gefordert – von den Hausärzten über die Urologen bis hin zu den Apotheken. Letztere könnten durch eine niederschwellige Beratung und Empfehlungen für pflanzliche Präparate eine wichtige Rolle spielen, um die Betroffenen frühzeitig zu erreichen.

Es bleibt abzuwarten, ob die in der Leitlinie empfohlenen Maßnahmen flächendeckend umgesetzt werden. Nur durch eine engere Verzahnung von Diagnostik, Therapie und Prävention kann es gelingen, die Versorgungslücke zu schließen und den betroffenen Männern eine angemessene und schonende Behandlung zu bieten.

 

Unzuverlässige Ergebnisse: Die Risiken abgelaufener Corona-Schnelltests

Verbraucher fragen sich oft, ob abgelaufene Corona-Schnelltests noch verwendbar sind, besonders in Zeiten steigender Infektionszahlen. Dabei stellt sich heraus, dass die Verwendung solcher Tests erhebliche Unsicherheiten mit sich bringt. Corona-Antigentests basieren auf einer chemischen Reaktion zwischen Antikörpern in der Testkassette und Antigenen aus der Patientenprobe. Diese Antikörper verlieren jedoch im Laufe der Zeit ihre Wirksamkeit, ebenso wie die Reagenzien im Laufmittel. Dies führt zu einem höheren Risiko für falsch-negative Ergebnisse, da die Sensitivität des Tests abnimmt. Experten warnen daher davor, abgelaufene Tests zu verwenden, da sie keine verlässlichen Resultate mehr garantieren können.

Dr. Daniel Rhoads, Mikrobiologe an der Cleveland Clinic, betont, dass die Genauigkeit eines Tests nach dem Verfallsdatum stark beeinträchtigt ist. Während ein positives Ergebnis auch bei einem abgelaufenen Test tendenziell korrekt bleibt, sind negative Resultate als unsicher einzustufen. Hier besteht die Gefahr, dass Personen fälschlicherweise glauben, nicht infiziert zu sein, was zu einer unbewussten Weiterverbreitung des Virus führen kann. Angesichts dieser Risiken rät Rhoads dringend, nur Tests innerhalb des gültigen Verfallsdatums zu verwenden.

Trotzdem haben einige Hersteller das Verfallsdatum ihrer Tests nach einer Überprüfung verlängert. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat bestimmte Produkte aufgelistet, die nachweislich über das ursprüngliche Verfallsdatum hinaus verlässlich bleiben. Diese Tests sind auch in Deutschland erhältlich, doch Verbraucher sollten sicherstellen, dass sie die aktualisierten Verfallsdaten überprüfen, bevor sie solche Tests nutzen.

Eine Studie, die auf dem Preprint-Server „MedRvix“ veröffentlicht wurde, zeigt, dass bestimmte Testkits auch vier Monate nach dem Verfallsdatum noch genaue Ergebnisse liefern können. Die Studie umfasste jedoch nur ein einziges Testkit und ist noch nicht durch den Peer-Review-Prozess validiert worden. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich daraus also nicht ableiten.

Insgesamt bleibt das Fazit eindeutig: Die Nutzung abgelaufener Corona-Schnelltests ist ein Risiko, das vermieden werden sollte. Besonders in kritischen Situationen, in denen ein genaues Testergebnis notwendig ist, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist der Griff zu einem gültigen, nicht abgelaufenen Test unumgänglich.

Die Diskussion um die Verwendung von Corona-Schnelltests nach dem Verfallsdatum führt zu einem klaren Ergebnis: Sicherheit geht vor. Abgelaufene Tests bergen das Risiko, falsch-negative Ergebnisse zu liefern, was verheerende Folgen haben kann. Besonders in der aktuellen Pandemiephase, in der das Vertrauen in verlässliche Testergebnisse essenziell ist, sollte niemand leichtfertig handeln. Die Hersteller tragen hier eine Mitverantwortung, indem sie präzise Verfallsdaten angeben und gegebenenfalls aktualisieren, wenn Tests auch über diese Frist hinaus verwendet werden können. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung jedes Einzelnen, dafür zu sorgen, dass nur einwandfreie Tests zur Anwendung kommen.



Wachsende Zweifel an der Antibabypille: Warum immer mehr Frauen auf hormonfreie Alternativen setzen

Immer mehr Frauen stellen die Antibabypille infrage und suchen nach Alternativen zur hormonellen Verhütung. Eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 61 Prozent der befragten Frauen glauben, dass hormonelle Verhütungsmittel negative Auswirkungen auf Körper und Psyche haben könnten. Vor fünf Jahren lag dieser Anteil noch bei 48 Prozent, was einen signifikanten Wandel im Bewusstsein der Frauen in Deutschland zeigt. Die Pille, die jahrzehntelang als Symbol für sexuelle Selbstbestimmung und Freiheit galt, verliert zunehmend an Attraktivität.

In gynäkologischen Praxen wird dieser Trend ebenfalls deutlich. „Ich sehe immer mehr Frauen, die sich gegen die Pille entscheiden, weil sie der Meinung sind, dass sie langfristig ihrer Gesundheit schadet“, erklärt Dr. Anneliese Schwenkhagen, Expertin des Berufsverbands der Frauenärzte. Besonders junge Frauen, die viel Zeit in sozialen Medien verbringen, werden von dort verbreiteten Meinungen beeinflusst, die oft wenig wissenschaftliche Grundlage haben. Eine der häufigsten Sorgen betrifft die möglichen Nebenwirkungen, wie Stimmungsschwankungen, Depressionen, Gewichtszunahme und Libidoverlust. Doch obwohl es einige Studien gibt, die auf solche Zusammenhänge hinweisen, bleibt die wissenschaftliche Lage uneindeutig. Fachgesellschaften weisen darauf hin, dass viele der vermuteten Auswirkungen schwer von anderen Einflussfaktoren des Lebens zu trennen sind.

Trotz dieser Unsicherheiten ist hormonfreie Verhütung inzwischen mehr als nur ein Trend. Viele Frauen wollen auf hormonelle Präparate verzichten und greifen auf Alternativen wie die Kupferspirale oder natürliche Methoden zurück. Der Gynäkologin Dr. Judith Bildau zufolge wird die Pille von manchen Ärzten sogar wie ein Lifestyle-Produkt verschrieben. Dies führt dazu, dass viele Frauen die Pille zunehmend als Medikament betrachten, das unnötige Risiken birgt, besonders wenn es für lange Zeiträume eingenommen wird.

Während die wissenschaftlichen Beweise für schwerwiegende Nebenwirkungen der Pille fehlen, gibt es dennoch viele Frauen, die unter individuellen Nebenwirkungen leiden. Jede Frau reagiert unterschiedlich auf hormonelle Präparate, und die Packungsbeilage enthält oft eine lange Liste möglicher unerwünschter Wirkungen. Aber nicht alle Erfahrungen mit der Pille sind negativ. Es gibt Frauen, die von der Einnahme gesundheitlich profitieren, insbesondere bei der Behandlung von Menstruationsbeschwerden, Endometriose oder Migräne.

Wer plant, die Pille abzusetzen, sollte sich der möglichen Folgen bewusst sein. Beschwerden, die durch die Pille gelindert wurden, können nach dem Absetzen zurückkehren. Frauen, die nach drei Monaten keine Menstruation haben, sollten einen Arzt aufsuchen, vor allem, wenn ein Kinderwunsch besteht. Die Gynäkologin Schwenkhagen beruhigt jedoch: „In der Regel kehrt der natürliche Zyklus relativ schnell zurück.“

Das selbstständige Absetzen der Pille stellt für gesunde Frauen kein Problem dar. Bei Frauen, die die Pille aus medizinischen Gründen eingenommen haben, sollte jedoch eine ärztliche Beratung erfolgen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wichtig ist es zudem, eine neue Verhütungsmethode zu finden, falls kein Kinderwunsch besteht.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Wiedereinnahme der Pille nach einer Pause. Gynäkologinnen raten dazu, dies nicht eigenständig ohne ärztliche Rücksprache zu tun, da besonders zu Beginn der Einnahme ein erhöhtes Thromboserisiko besteht. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Pille, sei es beim Absetzen oder bei der Wiedereinnahme, sollte immer in Absprache mit einem Arzt erfolgen.

Die Pille hat die Lebenswelt der Frauen nachhaltig verändert. Seit ihrer Einführung in den 1960er Jahren hat sie nicht nur zu einem radikalen Wandel in der Familienplanung geführt, sondern auch die Selbstbestimmung von Frauen gestärkt. Doch wie alle Medikamente hat auch die Pille ihre Schattenseiten, und immer mehr Frauen fragen sich, ob sie für ihren Körper wirklich die beste Lösung ist. In Zeiten, in denen ein breites Angebot an hormonfreien Verhütungsmethoden zur Verfügung steht, erscheint es nur logisch, dass viele Frauen andere Optionen in Betracht ziehen.

Die Rolle der sozialen Medien bei der Verbreitung von Meinungen über die Pille sollte nicht unterschätzt werden. Junge Frauen orientieren sich zunehmend an den Erfahrungen ihrer Peers und an Influencern, deren Aussagen nicht immer auf wissenschaftlichen Fakten basieren. Dies hat dazu geführt, dass sich eine regelrechte „Anti-Pillen-Bewegung“ entwickelt hat, die Frauen ermutigt, auf natürliche oder nicht-hormonelle Methoden umzusteigen.

Diese Entwicklung ist nicht per se negativ. Es zeigt, dass Frauen heute selbstbewusster und informierter über ihre Gesundheit und ihren Körper entscheiden wollen. Der Trend hin zu hormonfreier Verhütung signalisiert auch ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein. Doch es bleibt wichtig, dass Entscheidungen rund um die Verhütung gut überlegt und in Absprache mit Fachleuten getroffen werden.

Die Pille hat für viele Frauen positive Effekte, die über den bloßen Schutz vor einer ungewollten Schwangerschaft hinausgehen. Sie kann bei medizinischen Problemen wie Endometriose, starker Menstruation oder Migräne eine wichtige Hilfe sein. Das Absetzen sollte daher niemals übereilt erfolgen, besonders wenn die Pille zur Linderung solcher Beschwerden eingesetzt wird.

Letztlich sollte jede Frau selbst entscheiden, welche Verhütungsmethode für sie am besten ist. Dabei gilt es, nicht nur den Blick auf mögliche Risiken zu richten, sondern auch den Nutzen, den hormonelle Verhütung für viele Frauen hat, nicht außer Acht zu lassen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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