• 13.08.2024 – Anstieg der Schwerbehinderung

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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Anstieg der Schwerbehinderung

 

Soziale Absicherung in der Krise

Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland ist seit 1990 dramatisch gestiegen. Trotz dieses alarmierenden Anstiegs bleibt die soziale Absicherung vieler Betroffener unzureichend. Wie gut ist Deutschland wirklich auf die wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft vorbereitet?


Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland ist seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 erheblich angestiegen. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lebten im Jahr 2023 etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anstieg von 32,5 Prozent im Vergleich zu 1990 und einem Zuwachs von 15,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2003. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 verzeichnete das Amt einen Anstieg von knapp 0,9 Prozent.

Eine Schwerbehinderung wird in Deutschland durch einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent definiert. Über 22 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Deutschland wiesen sogar einen GdB von 100 Prozent auf. Die gesetzliche Definition einer Behinderung, festgelegt in § 2 Absatz 1 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), beschreibt Menschen mit Behinderungen als Personen, die aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren länger als sechs Monate in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich eingeschränkt sind.

Die Destatis-Daten zeigen, dass die meisten Schwerbehinderungen erst im Laufe des Lebens auftreten. Lediglich drei Prozent der schweren Behinderungen sind angeboren. Krankheiten stellen mit 91 Prozent die Hauptursache für Schwerbehinderungen dar. Nur ein Prozent der Schwerbehinderungen ist auf Unfälle oder Berufskrankheiten zurückzuführen, während fünf Prozent auf andere Ursachen wie Traumata, Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder Schäden durch Krieg und Wehrdienst entfallen.

Die Art der Behinderungen variiert: 58 Prozent der schwerbehinderten Menschen leiden unter körperlichen Beeinträchtigungen, während 15 Prozent geistige und/oder seelische Einschränkungen aufweisen. Weitere neun Prozent haben zerebrale Störungen, die zu erheblichen Bewegungsstörungen führen können. Bei 19 Prozent der Fälle liegen keine genauen Angaben zur Art der Behinderung vor.

Die Altersverteilung der Schwerbehinderten in Deutschland zeigt, dass nur 2,7 Prozent der Betroffenen unter 18 Jahre alt sind, während 38,5 Prozent im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 65 Jahren liegen. Die Mehrheit der schwerbehinderten Menschen, nämlich 58,8 Prozent, ist älter als 65 Jahre.

Die soziale Absicherung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung berufs- oder erwerbsunfähig werden, ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur unter strengen Voraussetzungen gewährt, was für viele Betroffene eine unzureichende finanzielle Unterstützung bedeutet.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Berufskrankheiten oder Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren, ab. Eine Unfallrente wird nur gewährt, wenn eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vorliegt. Freizeitunfälle und Krankheiten, die nicht als Berufskrankheit anerkannt sind, fallen nicht unter diese Absicherung.


Kommentar:

Der deutliche Anstieg der Zahl schwerbehinderter Menschen in Deutschland ist ein besorgniserregendes Signal. Er verdeutlicht nicht nur die zunehmende Alterung der Gesellschaft, sondern auch die wachsende Zahl von Menschen, die aufgrund von Krankheiten dauerhaft eingeschränkt sind. Diese Entwicklung fordert unsere Aufmerksamkeit und vor allem unsere Handlungsbereitschaft.

Die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für nach 1961 Geborene hat eine Sicherheitslücke geschaffen, die viele Menschen in eine prekäre Lage bringen kann. Auch die Bedingungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind so restriktiv, dass sie nur in begrenztem Umfang eine echte Absicherung darstellt.

Es stellt sich die dringende Frage, ob das bestehende Sozialsystem den aktuellen Anforderungen noch gerecht wird. Angesichts der steigenden Zahl von Schwerbehinderten muss darüber nachgedacht werden, wie das soziale Sicherungssystem an die Bedürfnisse einer alternden und von Krankheiten geprägten Gesellschaft angepasst werden kann.

Die Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Es braucht konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass niemand aufgrund einer Behinderung in Armut oder soziale Isolation gerät. Der notwendige Wandel im Sozialsystem ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine der gesellschaftlichen Verantwortung. Nur wenn wir diese Herausforderungen annehmen, können wir sicherstellen, dass Deutschland eine inklusive und sozial gerechte Gesellschaft bleibt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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