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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In deutschen Apotheken ist Mobbing am Arbeitsplatz zu einem wachsenden Problem geworden, das sowohl die Betroffenen als auch die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erheblich beeinträchtigt. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zeigt besorgniserregende Trends: Apotheker stehen unter zunehmendem ökonomischen Druck, bedingt durch Fachkräftemangel, steigende Betriebskosten und eine abnehmende Kaufkraft der Kunden. Diese Faktoren belasten das Betriebsklima und begünstigen das Auftreten von Mobbing.
Mobbing am Arbeitsplatz wird definiert als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Mitarbeitern. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit von Mobbing gesprochen werden kann. Dazu gehören die Systematik der Angriffe, das bestehende Machtgefälle sowie eine nachweisbare schädigende Absicht. Diese rechtliche Einordnung macht deutlich, dass Mobbing nicht nur ein zwischenmenschliches Problem ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, insbesondere für Apothekenleiter, die ihrer Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern nicht nachkommen.
Der Apothekenleiter trägt eine klare Verantwortung, Mobbing zu erkennen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Unterlassen sie dies, können rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen der Betroffenen folgen. Präventive Maßnahmen sind daher entscheidend, um Mobbing vorzubeugen. Dazu zählen eine gerechte Arbeitsorganisation, klare Kommunikation und die Sensibilisierung für die Früherkennung von Mobbing-Situationen.
Die Zunahme von Mobbing in deutschen Apotheken ist alarmierend und erfordert eine entschlossene Reaktion seitens der Apothekenleiter und der gesetzgebenden Instanzen. Mobbing am Arbeitsplatz stellt nicht nur eine schwerwiegende psychische Belastung für die Betroffenen dar, sondern beeinträchtigt auch die Arbeitsleistung und das Betriebsklima erheblich. Es ist unerlässlich, dass Apothekenleiter ihre rechtliche Verantwortung wahrnehmen und wirksame Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen Mobbing implementieren.
Die klare Definition und rechtliche Einordnung von Mobbing durch das Bundesarbeitsgericht macht deutlich, dass dieses Verhalten nicht toleriert werden darf und dass Untätigkeit seitens der Arbeitgeber ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Apothekenleiter müssen sensibel sein für die Früherkennung von Mobbing-Vorfällen und umgehend handeln, wenn entsprechende Anzeichen auftreten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass präventive Maßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern aktiv umgesetzt werden, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu fördern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten. Nur durch ein konsequentes Vorgehen können Mobbing-Fälle effektiv bekämpft und das Vertrauen der Belegschaft gestärkt werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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