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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Der jüngste Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Skontierung durch Großhändler hat erhebliche Auswirkungen auf den Apothekenmarkt ausgelöst. Seit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung im Fall "Großhandelskonditionen II" am 12. April wurden Apotheken landesweit mit Mitteilungen von ihren Großhändlern konfrontiert, die konkrete Kürzungen oder Gesprächseinladungen ankündigten.
Alliance Healthcare Deutschland (AHD) benennt explizit die "Beschränkung bei der Gewährung von Preisnachlässen an Apotheken", die das BGH-Urteil mit sich bringt. Nach diesem Urteil sind Rabatte auf maximal 3,15 Prozent des Apothekenverkaufspreises (ApU) begrenzt. AHD kündigte an, ab Juni sämtliche bisher gewährten Konditionen auf diesen Höchstwert zu kürzen.
Auch Marktführer Phoenix hat seine Kunden angeschrieben und auf die Auswirkungen des BGH-Urteils hingewiesen. Eine intensive Diskussion über die Folgen des Urteils ist im Gange, und kurzfristige Besuche der Gebietsverkaufsleiter sind angekündigt, um etwaige Anpassungen zu besprechen. Eine strikte Umsetzung der 3,15-Prozent-Grenze wird erwartet.
Noweda und Sanacorp werden ebenfalls in den kommenden Tagen ihre Apothekenkunden kontaktieren, und es wird angenommen, dass auch sie entsprechende Anpassungen vornehmen werden. Allen Großhändlern gemeinsam ist die Annahme eines Sonderkündigungsrechts für längerfristig abgeschlossene Konditionen aufgrund des BGH-Urteils.
Eine besondere Herausforderung stellt sich für den Großhändler AEP dar, dessen Einheitskonditionen bei einmaliger täglicher Belieferung deutlich über der vom BGH festgelegten Rabattgrenze liegen. Geschäftsführerin Heike Brockmann räumt ein, dass das Urteil an den Grundfesten des Geschäftsmodells rüttelt, ist aber zuversichtlich, dass attraktive Angebote für Apotheken aufrechterhalten werden können.
Um mögliche Verluste durch den Wegfall von Skonti auszugleichen, können Apotheken Verhandlungen über andere Einkaufskonditionen führen. Insbesondere der Handelsspannenausgleich steht dabei im Fokus, insbesondere wenn Teile des Sortiments von Rabatten ausgenommen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Apotheken nicht mehr in Rechnung gestellt bekommen dürfen, als die Summe aus Herstellerabgabepreis und Großhandelszuschlag, was ebenfalls unzulässig wäre.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Begrenzung von Skonti auf maximal 3,15 Prozent des Apothekenverkaufspreises markiert einen bedeutenden Wendepunkt für den Apothekenmarkt. Die Reaktionen der Großhändler zeigen, dass sie die Anforderungen des Urteils ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sich anzupassen.
Die Spielkarten mit Großhändlern werden neu gemischt, und es ist absehbar, dass sich die Dynamik zwischen ihnen und den Apotheken grundlegend ändern wird. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Branche auf diese Veränderungen einstellt und welche neuen Geschäftsmodelle und Partnerschaften daraus entstehen werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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