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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Regelungen bei Krankheit des Kindes – Arbeitsrechtliche Aspekte im Fokus
Immer wieder stellt sich für berufstätige Eltern die Frage: Wie viele Tage im Jahr dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind erkrankt ist? Und muss der Arbeitgeber, beispielsweise ein Apothekenbesitzer, weiterhin das Gehalt zahlen? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Regelungen in solchen Situationen.
1. Krankes Kind – Wie viele Tage darf man zu Hause bleiben?
Gemäß dem deutschen Gesetz haben Eltern das Recht, im Fall der Krankheit ihres Kindes der Arbeit fernzubleiben, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Dieses Recht ist im § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB) verankert. Pro Jahr und Kind haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung, Alleinerziehende sogar auf bis zu 20 Tage. Diese Regelung gilt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
2. Was passiert, wenn die zehn Tage aufgebraucht sind?
Sobald die zehn Tage für Arbeitnehmer oder 20 Tage für Alleinerziehende aufgebraucht sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diesen zu gewähren. In vielen Fällen kann jedoch eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden.
3. Muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen?
Während der bezahlten Freistellung werden die Gehaltszahlungen fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Gehalt für die während dieser Zeit ausgefallenen Arbeitstage zu zahlen. Bei unbezahltem Urlaub besteht jedoch keine Gehaltszahlungspflicht, es sei denn, es wurde eine individuelle Vereinbarung getroffen.
4. Was gilt für Apothekenbesitzer?
Für Inhaber von Apotheken oder anderen Unternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen. Die Pflicht zur Gehaltsfortzahlung während der bezahlten Freistellung bleibt bestehen. Es ist ratsam, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen und gegebenenfalls individuelle Regelungen zu vereinbaren, um sowohl die Interessen des Arbeitnehmers als auch die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.
Fazit: Klare Regelungen schaffen Transparenz
Die gesetzlichen Bestimmungen bieten klare Leitlinien für die Freistellung bei Krankheit des Kindes. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Bedarfsfall rechtzeitig mit dem Arbeitgeber kommunizieren. Eine transparente Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann dazu beitragen, die Belastungen auf beiden Seiten zu minimieren und eine faire Lösung zu finden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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