• 07.01.2024 – Verwaltungsgericht Mainz lehnt Baugenehmigung an Grundstücksgrenze ab

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes an der Grundstücksgrenze fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschu ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verwaltungsgericht Mainz lehnt Baugenehmigung an Grundstücksgrenze ab

 

In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes an der Grundstücksgrenze mangels erforderlichem Rechtsschutzinteresse abgewiesen wird. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast, die seit über 40 Jahren die Freihaltung des Grenzbereichs von jeglicher Bebauung regelt. Das Urteil erging im Fall der Klägerin, die einen Bauantrag für ein Wohngebäude an der Grenze zum Nachbargrundstück gestellt hatte.

Die Klägerin argumentierte, dass die im Baulastenverzeichnis festgehaltene Baulast hinsichtlich der freizuhaltenen Fläche unbestimmt sei und daher unwirksam. Zudem forderte sie die Löschung der Baulast, da in der Umgebung bereits zahlreiche grenzständige Bauten errichtet wurden. Der Beklagte lehnte den Bauantrag unter Verweis auf die Baulast ab, was zur Klage und dem darauf folgenden Urteil führte.

Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage mit der Begründung ab, dass es der Klage an einem Rechtsschutzinteresse fehle. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sei der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gesetzlich beschränkt. Obwohl eingetragene Baulasten grundsätzlich unberücksichtigt blieben, dürfe die Baubehörde im vereinfachten Verfahren die Baugenehmigung versagen, wenn das Bauvorhaben offensichtlich gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstoße. Das Gericht sah die Baulast als eindeutige Aussage an, dass der Grenzbereich von jeglicher Bebauung freizuhalten sei.

Die Richter argumentierten, dass eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast ihre Wirksamkeit entfalte und nicht ständig auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen sei. Die Klägerin müsse ein Verzichtsverfahren in Gang setzen, um die Baulast außer Kraft zu setzen. Die Baugenehmigungsbehörde sei jedoch nicht verpflichtet, mit der Bescheidung eines Bauantrags zu warten, bis mögliche Hindernisse ausgeräumt seien.

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, indem es die Bedeutung und Durchsetzbarkeit von eingetragenen Baulasten unterstreicht und die Verantwortung der Bauantragsteller betont, etwaige Hindernisse zu beseitigen.

VG Mainz, Urteil 3 K 47/23 vom 06.12.2023

 
Kommentar: Rechtssicherheit durch Baulasten - Ein notwendiger Schutzmechanismus

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz wirft einen wichtigen Blick auf die Komplexität von Baugenehmigungsverfahren und die Bedeutung von eingetragenen Baulasten. Die Entscheidung unterstreicht die Rolle der Baulasten als Instrumente des Rechtsschutzes und der Planungssicherheit.

Die Klägerin hatte argumentiert, dass die im Baulastenverzeichnis festgehaltene Baulast unbestimmt sei und daher unwirksam. Das Gericht jedoch betonte die klare Aussagekraft der Baulast, die seit über 40 Jahren die Freihaltung des Grenzbereichs von jeglicher Bebauung regelt. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit von präzisen und rechtlich bindenden Baulasten, um Konflikte im Baugenehmigungsprozess zu vermeiden.

Die Entscheidung hebt auch hervor, dass eingetragene Baulasten eine gewisse Rechtssicherheit bieten. Einmal im Baulastenverzeichnis eingetragen, entfalten sie ihre Wirksamkeit und sind nicht ständig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung, ein Verzichtsverfahren einzuleiten, liegt dabei beim Bauantragsteller.

Insgesamt stärkt dieses Urteil die Position der Bauaufsichtsbehörden und fördert die Klarheit in Baugenehmigungsverfahren. Es erinnert daran, dass Rechtssicherheit und Planungssicherheit wesentliche Elemente im Bauprozess sind und dass die Einhaltung eingetragener Baulasten entscheidend für eine transparente und reibungslose städtebauliche Entwicklung ist.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen