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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In der Welt der elektronischen Rezepte (E-Rezepte) stehen Apotheken vor einer zunehmenden Herausforderung, die sich aus unvollständigen oder fehlerhaften Berufsbezeichnungen der verschreibenden Ärzte ergibt. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist die genaue Angabe der Berufsbezeichnung des Arztes auf dem E-Rezept verpflichtend. Eine Untersuchung der aktuellen Lage zeigt, dass dieses scheinbar simple Detail zu erheblichen Problemen führen kann, die nicht nur die Effizienz der Apotheken beeinträchtigen, sondern auch zu finanziellen Risiken durch Retaxationen führen können.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnt davor, dass E-Rezepte ohne korrekte Berufsbezeichnung nicht beliefert werden dürfen. Der Schlüssel zur Vermeidung von Retaxationen liegt dabei in der sorgfältigen Prüfung dieser Information durch die Apotheken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufsbezeichnung zwar sinnhaft sein muss, aber gewisse Abweichungen akzeptiert werden, solange der Kern der Bezeichnung erhalten bleibt.
Ein entscheidendes Problem besteht darin, dass Ärzte derzeit ihre Berufsbezeichnung manuell in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingeben können. Dieser Prozess ist fehleranfällig und führt oft zu ungenauen oder zweifelhaften Angaben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat dieses Thema beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) vorgebracht. Der Kassenverband hat zugesagt, die Angelegenheit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu diskutieren.
Der DAV schlägt vor, einen Auswahlkatalog für die Berufsbezeichnungen in den Praxissystemen zu implementieren, der auf den offiziellen Facharztbezeichnungen der Bundesärztekammer basiert. Dieser Vorschlag könnte im Rahmen der nächsten Zertifizierung der PVS-Systeme vereinbart werden, um die Genauigkeit und Standardisierung der Angaben zu gewährleisten. Zusätzlich fordert der DAV eine strikte Auswahlmöglichkeit im Feld der Berufsbezeichnung, um die manuelle Eingabe zu unterbinden.
In Anbetracht dieser Herausforderungen könnte die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aposecur eine bemerkenswerte Lösung bieten. Diese Versicherungslösung deckt alle relevanten Risiken ab und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen.
Die aktuellen Schwierigkeiten im Umgang mit E-Rezepten und der korrekten Angabe der Berufsbezeichnung auf diesen Dokumenten werfen ein Schlaglicht auf eine bislang unterschätzte, aber entscheidende Problematik im Gesundheitswesen. Die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung dieser Angaben durch Apotheken ist nicht nur eine bürokratische Formalität, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf die Effizienz des Gesundheitssystems.
Die von der ABDA vorgeschlagene pragmatische Herangehensweise, bei der die Sinnhaftigkeit der Berufsbezeichnung im Fokus steht, scheint vernünftig. Es ist jedoch unvermeidlich, dass manuelle Eingaben fehleranfällig sind und zu Unklarheiten führen können. Der Vorstoß des DAV für einen standardisierten Auswahlkatalog in den Praxissystemen ist ein Schritt in die richtige Richtung und könnte dazu beitragen, die aktuelle Unsicherheit zu beseitigen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen dem DAV und den relevanten Gesundheitsorganisationen, um eine endgültige Lösung für diese Problematik zu finden, ist lobenswert. Es ist zu hoffen, dass die Diskussionen mit der KBV und dem Bundesgesundheitsministerium zu einer standardisierten und fehlerarmen Methode der Angabe von Berufsbezeichnungen auf E-Rezepten führen werden.
Die Erwägung einer umfassenden Versicherungslösung wie der Allrisk-Police von Aposecur zeigt, dass nicht nur organisatorische, sondern auch finanzielle Aspekte in Betracht gezogen werden sollten. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die Prozesse im Gesundheitswesen kontinuierlich zu verbessern, um sowohl die Apotheken als auch die Patienten bestmöglich zu unterstützen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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