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Steuer & Recht |
Am gestrigen Tag, den 07. Dezember 2023, veröffentlichte das Landgericht Lübeck das Urteil 15 O 46/23 vom 28. September 2023 (rkr) zu einem Verkehrsunfall, der sich am Tag vor Heiligabend 2021 auf einer Landstraße im Lübecker Umland ereignete. Die Pressemitteilung wirft einen genauen Blick auf die Umstände des Unfalls und die daraus resultierende Gerichtsentscheidung.
Der Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Gerichte auf sich zog, ereignete sich, als ein Auto einen Trecker mit Anhänger überholte, der in diesem Moment nach links abbog, woraufhin das Auto im Graben landete. Die genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs gestaltete sich als Herausforderung, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob der Treckerfahrer vor dem Abbiegen den Blinker gesetzt hatte.
Die Fahrerin des Autos erhob vor dem Landgericht Lübeck Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Treckerfahrer 2/3 des Schadens erstatten müsse, da er offensichtlich gegen die "doppelte Rückschaupflicht" verstoßen hatte. Gemäß dieser Pflicht muss derjenige, der links abbiegen möchte, vor dem Einordnen und erneut direkt vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr achten. Die Missachtung dieser Regelung wurde als maßgeblicher Faktor für den Unfall identifiziert.
Allerdings blieb auch die Autofahrerin nicht unbeanstandet. Die Beweisaufnahme ergab, dass der Treckerfahrer vor dem Abbiegen nach links geblinkt hatte, wie ein Zeuge, der hinter den Unfallbeteiligten fuhr, bestätigte. In Anbetracht dieser Tatsache entschied das Gericht, dass es sich um eine unklare Verkehrssituation handelte, in der im Zweifelsfall auf einen Überholvorgang verzichtet werden sollte. Die Klägerin wurde daher zur Zahlung von 1/3 des Schadens verpflichtet.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 28. September 2023, Aktenzeichen 15 O 46/23, ist rechtskräftig und bringt wichtige Erkenntnisse über die Verantwortlichkeiten im Straßenverkehr hervor.
Das jüngste Urteil des Landgerichts Lübeck zu einem Verkehrsunfall auf einer Landstraße im Umland der Stadt wirft Licht auf die komplexen Fragen der Verantwortlichkeit im Straßenverkehr. Die Entscheidung, dass der Treckerfahrer 2/3 des Schadens tragen muss, unterstreicht die Bedeutung der "doppelten Rückschaupflicht" beim Linksabbiegen. Diese Pflicht ist entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und verlangt von Fahrern größte Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig verdeutlicht das Urteil, dass die Fahrerin des überholenden Autos nicht ungeschoren davonkommt. Die bestätigte Blinkanzeige des Treckerfahrers deutet darauf hin, dass in dieser Situation Vorsicht geboten war. Die Unklarheit der Verkehrssituation erforderte von allen Beteiligten eine erhöhte Aufmerksamkeit, und im Zweifelsfall hätte auf den Überholvorgang verzichtet werden sollen.
Die Entscheidung des Gerichts erinnert daran, dass Verkehrsteilnehmer stets ihre Pflichten kennen und wahrnehmen müssen, um Unfälle zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil als Mahnung dient, um in Zukunft unnötige Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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