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Steuer & Recht |
In einem wegweisenden Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 30. November 2023 entschieden, dass die Erhebung von Wassergebühren auf Grundlage der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel aus dem Jahr 2012 rechtswidrig war. Die Urteile mit den Aktenzeichen 5 A 1307/17 und 5 A 1290/21 setzen damit ein klares Zeichen gegen eine bisher als rechtmäßig angesehene Praxis.
Mehrere Grundstückseigentümer hatten gegen die Heranziehung zu Wassergebühren auf Grundlage besagter Satzung geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Kassel hatten sie argumentiert, dass die festgesetzten Wassergebühren auf einer rechtswidrigen Kalkulation basieren würden. Insbesondere monierten sie, dass die sogenannte Konzessionsabgabe nicht angemessen in die Gebührenkalkulation einbezogen wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klagen gegen die Wassergebührenbescheide an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurück, wodurch dieser erneut über die Angelegenheit verhandeln musste.
Der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, zuständig für das Abgabenrecht, hat nun festgestellt, dass die Erhebung der Wassergebühren auf Grundlage der Wasserversorgungssatzung aus dem Jahr 2012 rechtswidrig war. In der mündlichen Urteilsbegründung betonte der Senat, dass die Konzessionsabgabe, gemäß der bindenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in die Kalkulation hätte einfließen müssen. Die Stadt Kassel habe jedoch versäumt, diese auf der Einnahmenseite gebührenmindernd zu berücksichtigen.
Dieser Fehler in der Gebührenkalkulation führe zu erheblichen Kostenüberschreitungen und zur Unwirksamkeit der Wasserversorgungssatzung. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen derzeit noch aus.
Die Stadt Kassel hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch möglich und würde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden.
Dieses wegweisende Urteil wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit von Wassergebühren in Kassel auf, sondern könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Regelungen in anderen Städten haben. Experten erwarten, dass Kommunen nun ihre Wassergebührenverordnungen überprüfen werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2023, das die Erhebung von Wassergebühren in Kassel auf Grundlage der Wasserversorgungssatzung von 2012 als rechtswidrig erklärt, wirft entscheidende Fragen zur rechtlichen Grundlage dieser Gebühren auf.
Die Kläger, mehrere Grundstückseigentümer, hatten zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kalkulation der Wassergebühren eine entscheidende Schwachstelle aufwies, indem die Konzessionsabgabe nicht gebührenmindernd berücksichtigt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof betonte in seiner Begründung die Notwendigkeit einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung hinsichtlich der Ein- und Ausgaben im Zusammenhang mit der Wasserversorgung.
Die Unwirksamkeit der Wasserversorgungssatzung in Kassel aufgrund dieses schwerwiegenden Fehlers in der Gebührenkalkulation könnte Auswirkungen über die Stadtgrenzen hinaus haben. Kommunen sollten nun dringend ihre Wassergebührenverordnungen überprüfen, um ähnliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung von Transparenz und Rechtssicherheit in der Gebührenpraxis der Städte. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die ihnen auferlegten Abgaben auf einer rechtskonformen Basis beruhen. Die Stadtverwaltungen sind nun gefordert, ihre Gebührenordnungen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil einen Anstoß für eine verbesserte Praxis in der Gebührenerhebung gibt und dazu beiträgt, die rechtliche Sicherheit in diesem sensiblen Bereich zu stärken.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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