• 17.11.2023 – Bewusstlos verpflichtet? – Zur Übernahme von Behandlungskosten nach Rettung

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Wer bewusstlos ist, kann keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung muss ein Patient ohne Krankenversicherung trotzdem tragen. Dies ents ...

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Steuer & Recht |

Bewusstlos verpflichtet? – Zur Übernahme von Behandlungskosten nach Rettung

 

In einem wegweisenden Urteil vom 13. Oktober 2023 (Az. 12 O 50/22) hat das Landgericht Lübeck über die Verpflichtung zur Übernahme von Behandlungskosten für bewusstlose Patienten entschieden. Der Fall, der die ethischen Grenzen medizinischer Rettung und rechtliche Verpflichtungen gegenüber unbewussten Patienten aufzeigt, sorgt für Aufsehen.


Ein Mann, schwer verletzt und ohne Krankenversicherung, wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. Nach einer lebensrettenden Notoperation forderte das Krankenhaus über 10.000 Euro für die erbrachten Leistungen. Der Mann, nun wieder bei Bewusstsein, weigerte sich, die Kosten zu tragen, mit der Begründung, als Bewusstloser keinen Vertrag mit dem Krankenhaus geschlossen zu haben.

Das Landgericht Lübeck entschied jedoch zugunsten des Krankenhauses. Obwohl der Mann als Bewusstloser keinen Vertrag geschlossen habe, könne das Krankenhaus die Kosten für den Zeitraum seiner Bewusstlosigkeit aus der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen. Dies sei gerechtfertigt, da die Ärzte im Interesse des Patienten gehandelt hätten, ohne vorherige Vereinbarung.

Die Richter betonten, dass die Verpflichtung zur Zahlung nicht nur auf einem hypothetischen Vertrag während der Bewusstlosigkeit beruhe. Nachdem der Patient wieder bei Bewusstsein war, habe er sich aktiv weiterbehandeln lassen. Dadurch sei ein Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus zustande gekommen, und der Patient müsse dementsprechend auch für diese Kosten aufkommen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in dieser wegweisenden Angelegenheit rechtskräftig wird.

Kommentar:

Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck in diesem Fall bewusstloser Patienten ohne Krankenversicherung wirft wichtige Fragen zur rechtlichen Verantwortung in Notsituationen auf. Das Urteil betont die Pflicht des Individuums, auch ohne expliziten Vertrag für erhaltene medizinische Leistungen aufzukommen, wenn diese im Interesse des Patienten erfolgen.

Während die Entscheidung eine klare Linie zieht, indem sie die Verpflichtung des Patienten zur Kostenerstattung während der Bewusstlosigkeit unterstreicht, wirft sie gleichzeitig die Frage auf, inwieweit ethische und moralische Überlegungen bei derartigen Entscheidungen eine Rolle spielen sollten. Die Richter argumentieren, dass die Handlung der Ärzte im Interesse des Patienten erfolgte, doch die Grauzone zwischen medizinischer Notwendigkeit und individueller finanzieller Belastung bleibt bestehen.

Dieses wegweisende Urteil wird zweifellos Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben und könnte die Diskussion über die Verantwortung der Gesellschaft und individueller Akteure in Notsituationen weiter anregen. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu einer ausgewogenen Lösung führen, die sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die individuelle finanzielle Belastung angemessen berücksichtigt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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