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Steuer & Recht |
Ein Gericht in Lübeck hat kürzlich in einem Verfahren über die Haftung in einem Verkehrsunfall entschieden, bei dem eine Fußgängerin von einem Lastwagen überfahren wurde. Die Frau wartete an einer Fußgängerampel auf Grün, als ein Stau aufgrund eines blockierten Kreuzungsverkehrs auftrat. Als die Ampel für Fußgänger auf Grün schaltete und der Stau sich auflöste, überquerte die Frau die Straße und wurde von dem anfahrenden Lastwagen verletzt. Das Landgericht Lübeck musste entscheiden, ob die Versicherung des Lastwagens für den Schaden aufkommen muss.
Das Gericht urteilte, dass die Fußgängerin grundsätzlich das Recht hatte, die Straße bei Grün zu überqueren, auch wenn sich der Lastwagen als "Kreuzungsräumer" auf der Kreuzung befand. Allerdings trage die Fußgängerin eine Mitverantwortung, da sie sicherstellen musste, dass der Lastwagen vor dem Fußgängerüberweg zum Stillstand kam, als sich der Stau auflöste. Trotz der grünen Ampel hätte sie nicht sofort die Straße überqueren dürfen. Dennoch wurde der Lastwagenfahrer als schwerwiegend schuldig befunden, weshalb er allein für den entstandenen Schaden haftet.
Infolgedessen muss die Versicherung des Lastwagens 100 % des Schadens übernehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Urteil vom 29. September 2023 (Aktenzeichen 3 O 336/22) noch nicht rechtskräftig ist und möglicherweise Berufung eingelegt wird.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck wirft ein wichtiges Licht auf die Frage der Haftung in Verkehrsunfällen, die während eines Staus auftreten. Die Entscheidung betont, dass Fußgänger, selbst wenn die Ampel auf Grün steht, sicherstellen müssen, dass die Straße sicher überquert werden kann, insbesondere in Situationen, in denen ein Stau die normale Verkehrsdynamik beeinflusst. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Aufmerksamkeit und des gesunden Menschenverstands bei der Straßenüberquerung.
Gleichzeitig ist das Urteil ein Beispiel dafür, wie die Gerichte das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in Betracht ziehen. Obwohl die Fußgängerin eine gewisse Mitverantwortung trug, wurde der Lastwagenfahrer aufgrund seines schweren Verschuldens zur alleinigen Haftung herangezogen. Dies dient dazu, die Verantwortung auf diejenige Partei zu legen, die am meisten zur Situation beigetragen hat.
Die Entscheidung ist auch ein Aufruf an alle Verkehrsteilnehmer, stets umsichtig zu handeln und auf die besonderen Umstände im Verkehr zu achten. Es ist zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und möglicherweise Berufung eingelegt wird, was weitere Entwicklungen in diesem Fall ermöglicht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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