• 26.10.2023 – BFH: Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bede ...

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BFH: Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

 

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlich gefällten Beschluss, Aktenzeichen X B 52/23 (AdV) vom 13. September 2023, wichtige Entscheidungen zu Fragen der Zuständigkeit und der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung getroffen.

In dem Beschluss wurde klargestellt, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2018 gibt. Dies bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte der Säumniszuschläge und stellt sicher, dass diese Regelungen weiterhin in vollem Umfang Anwendung finden.

Eine weitere wichtige Angelegenheit, die in dem Beschluss behandelt wurde, betrifft Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan zwischen den Spruchkörpern desselben Gerichts. Hierbei wurde festgelegt, dass das Präsidium des Gerichts dafür verantwortlich ist, solche Streitigkeiten zu entscheiden. Diese Entscheidung des BFH knüpft an einen früheren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1999 (X ARZ 247/99) an und bekräftigt die Kompetenz des Präsidiums bei der Lösung solcher Zuständigkeitsfragen.

Dieser Beschluss des Bundesfinanzhofs trägt dazu bei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Säumniszuschläge zu klären und die Zuständigkeitsregelungen innerhalb des Gerichts transparenter zu gestalten. Es ist eine wichtige Entscheidung für die Steuerrechtspraxis und stellt sicher, dass die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge weiterhin gewährleistet ist.

 

Kommentar:

Der jüngste Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) bezüglich Säumniszuschlägen und Zuständigkeitsfragen ist von großer Bedeutung für die steuerliche Rechtspraxis in Deutschland. Die Klarstellung, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2018 gibt, schafft Rechtssicherheit und bestätigt die Anwendung dieser Regelungen.

Besonders interessant ist die Entscheidung des BFH in Bezug auf Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan innerhalb desselben Gerichts. Hierbei wird betont, dass das Präsidium des Gerichts die Verantwortung hat, solche Streitigkeiten zu lösen. Diese klare Festlegung stützt sich auf einen früheren Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1999 und stärkt die Rolle des Präsidiums bei der Verwaltung und Klärung von Zuständigkeitsfragen.

Die Entscheidung des BFH bietet eine klare Rechtsgrundlage für die Handhabung von Säumniszuschlägen und Zuständigkeitsfragen innerhalb der deutschen Finanzgerichtsbarkeit. Sie stellt sicher, dass Steuerbehörden und Steuerpflichtige klare Leitlinien für die Anwendung der Gesetze haben und trägt zur Stabilität und Transparenz im Steuerrechtssystem bei.

Insgesamt ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der gerechten Anwendung der Steuergesetze in Deutschland. Er wird zweifellos dazu beitragen, Streitigkeiten zu minimieren und die Effizienz des Steuersystems zu verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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