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Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen wegweisenden Gesetzentwurf vorgestellt, der auf eine umfassende Digitalisierung und Modernisierung des Justizwesens abzielt. Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahmen angesichts der rasanten Entwicklungen in der digitalen Welt.
"Wir haben in der digitalen Kommunikation mit der Justiz schon viele Fortschritte erreicht. Immer noch notwendige Unterschriften mit Stift und Papier wirken hier wie Sand im Getriebe. Das ist nicht nur lästig, sondern sorgt auch für unnötigen Mehraufwand in der Verwaltung. Das ändern wir jetzt. Wer zum Beispiel über eine Internetwache eine Strafanzeige stellt, kann den Strafantrag gleich digital miterledigen. Und auch die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwaltschaft und Gerichten wird künftig weiter erleichtert. Damit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Justiz. Den Ländern geben wir eine wichtige Starthilfe beim Umstieg auf die E-Akte. Mit der neuen Möglichkeit einer Hybridakte können sie bereits loslegen, ohne dass zuvor meterweise Altaktenbestände aufwändig digitalisiert werden müssen."
Der Gesetzentwurf beinhaltet mehrere Schlüsseländerungen, die das Justizsystem in Deutschland maßgeblich modernisieren sollen:
Digitale Strafanträge werden vereinfacht: Künftig sollen Strafanträge nicht mehr nur schriftlich oder über sichere Übermittlungswege gestellt werden können, sondern auch per E-Mail oder Online-Formular. Dies erleichtert den Bürgern den Zugang zur Justiz und beschleunigt den Prozess der Strafverfolgung.
Elektronische Kommunikation wird erleichtert: Anwälte können Dokumente nun als Scan an die Gerichte übermitteln, was die Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Mandanten effizienter gestaltet. Die Schriftform wird bei vielen Verfahrensangelegenheiten nicht mehr zwingend erforderlich sein.
Erleichterungen bei der Rechnungsstellung: Rechtsanwälte können Rechnungen elektronisch erstellen und übermitteln, ohne auf eine handschriftliche Unterschrift angewiesen zu sein.
Unterstützung des Umstiegs auf die elektronische Akte: Der Gesetzentwurf erlaubt die Hybridaktenführung, bei der bereits existierende Papierakten elektronisch weitergeführt werden können. Dies erleichtert den Übergang zur E-Akte ab 2026 und reduziert den Aufwand für die Digitalisierung von Altpapieren.
Teilnahme an Hauptverhandlungen per Videokonferenz: Im Revisionsverfahren sollen Angeklagte, Verteidiger und Staatsanwaltschaft künftig per Videokonferenz an Hauptverhandlungen teilnehmen können, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände verschickt und steht der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. November 2023 offen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht.
Mit diesen weitreichenden Reformen zeigt Deutschland sein Engagement für eine zeitgemäße und effiziente Justiz, die den Bedürfnissen der Bürger und der sich wandelnden digitalen Welt gerecht wird.
Die vorgestellten Gesetzesänderungen des Bundesministeriums der Justiz sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Die Digitalisierung des Justizwesens ist längst überfällig, und dieser Gesetzentwurf adressiert viele der dringendsten Herausforderungen.
Die Vereinfachung der digitalen Strafanträge wird den Bürgern den Zugang zur Justiz erheblich erleichtern. Die Möglichkeit, Strafanträge per E-Mail oder Online-Formular zu stellen, wird nicht nur Zeit und Aufwand sparen, sondern auch die Strafverfolgung effizienter machen.
Die Erleichterung der elektronischen Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten ist ebenfalls ein positiver Schritt. Die Abschaffung der Schriftform in vielen Verfahren wird den gesamten Prozess beschleunigen und dennoch die erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten.
Besonders erfreulich ist die Hybridaktenführung, die den Übergang zur vollständigen E-Akte unterstützt. Dies spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern hilft auch, den Papierverbrauch zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu minimieren.
Die Möglichkeit, an Hauptverhandlungen per Videokonferenz teilzunehmen, ist ein weiterer Schritt zur Flexibilisierung des Justizsystems und zur Reduzierung von Reiseaufwand und Kosten.
Insgesamt zeigt dieser Gesetzentwurf, dass die deutsche Justiz den Anschluss an die digitale Welt nicht verpassen möchte. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Bedürfnisse der Bürger und die Effizienz des Justizsystems im Mittelpunkt stehen. Wir können nur hoffen, dass der Gesetzentwurf erfolgreich umgesetzt wird und die Justiz in Deutschland damit einen großen Schritt in Richtung Zukunft macht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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