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Steuer & Recht |
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem bedeutenden Beschluss den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der sich gegen das Erlöschen eines Notaramtes aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze für Notare richtete. Der Beschwerdeführer, ein Anwaltsnotar, wird die Altersgrenze von 70 Jahren am 30. November 2023 erreichen.
Der Beschwerdeführer hatte sich zunächst an die Fachgerichte gewandt, um festzustellen, dass sein Notaramt trotz Erreichen der Altersgrenze nicht erlöschen würde. Diese Anträge waren jedoch nicht erfolgreich. In seiner Verfassungsbeschwerde argumentierte der Beschwerdeführer, dass die gesetzliche Altersgrenze für Notare seine Berufsfreiheit verletze und beantragte gleichzeitig, das Erlöschen seines Notaramtes bis zur Hauptsacheentscheidung auszusetzen.
Das Gericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, da die strengen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Anordnung nicht erfüllt waren. Die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Nachteile, die ihm bis zur Hauptsacheentscheidung entstehen würden, waren zwar gewichtig, genügten jedoch nicht den Anforderungen für eine Aussetzung des Gesetzesvollzugs. Der Beschwerdeführer konnte nicht hinreichend darlegen, dass mit dem Erlöschen seines Notaramtes ein unwiderruflicher oder schwer revidierbarer Ausschluss aus dem Notarberuf verbunden wäre.
Die Kammer wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt hatte, dass ein Wiedereintritt in das Notaramt aus rechtlichen Gründen unmöglich wäre. Auch wurde nicht ausreichend begründet, warum er nicht in den Notarberuf zurückkehren könne, insbesondere angesichts des bestehenden Bewerbermangels in seinem Amtsgerichtsbezirk. Darüber hinaus blieben wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Altersgrenze entstehen könnten, grundsätzlich ungeeignet, die Aussetzung der Anwendung der Gesetzesbestimmungen zu rechtfertigen.
Der Beschluss bedeutet nicht, dass die Altersgrenze für Notare rechtmäßig ist, sondern dass im Hauptsacheverfahren weiterhin geprüft werden muss, ob sie den rechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entspricht, insbesondere vor dem Hintergrund der geänderten tatsächlichen Umstände.
BVerfG, Beschluss 1 BvR 1796/23 vom 18.10.2023
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Sache 1 BvR 1796/23 wirft wichtige Fragen bezüglich der Altersgrenze für Notare auf. Die Entscheidung, den Antrag auf einstweilige Anordnung abzulehnen, zeigt die strengen Voraussetzungen, die für solche Anordnungen gelten.
Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die Altersgrenze seine Berufsfreiheit verletze, insbesondere angesichts des aktuellen Bewerbermangels für Stellen als Anwaltsnotar. Die Kammer betonte jedoch, dass der Beschwerdeführer nicht hinreichend nachweisen konnte, dass ein unwiderruflicher Ausschluss aus dem Notarberuf bevorsteht. Die Entscheidung weist darauf hin, dass die Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt, der im Hauptsacheverfahren weiterhin geprüft werden muss.
Dieser Fall wirft wichtige Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die sich ändernden demografischen und beruflichen Gegebenheiten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird daher mit großem Interesse erwartet, da sie potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Altersgrenzen für Notare haben könnte und die Balance zwischen Berufsfreiheit und gesetzlichen Vorschriften im Blick behält.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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