• 18.10.2023 – Gesetz passt Verhältnismäßigkeitsrichtlinie an EU-Recht an

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaft ...

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Steuer & Recht |

Gesetz passt Verhältnismäßigkeitsrichtlinie an EU-Recht an

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8679) verabschiedet, der das Zweite Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften betrifft. Dieser Gesetzentwurf sieht die Ergänzung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO), des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der Gewerbeordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HwO) um eine spezielle Anlage vor.

Diese Anlage soll die in den Artikeln 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 festgelegten Kriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen wiedergeben. Des Weiteren soll sie die relevanten Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 der EU-Richtlinie umfassen. Das Ziel dieser Regelungen ist die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958, soweit öffentlich-rechtliche Körperschaften, auch bekannt als Kammern, aufgrund von Bundesrecht über die Befugnis zur Rechtsetzung verfügen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat ohne Einwände akzeptiert und steht nun kurz vor der Verabschiedung. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Schritt in Richtung der Angleichung der deutschen Gesetzgebung an europäische Vorgaben und der Sicherstellung einer gerechten und transparenten Regulierung in den betroffenen Berufsfeldern.


Kommentar:

Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ist ein bedeutender Schritt in Richtung der Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europäische Standards. Die Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Berufsreglementierungen in den genannten Berufsfeldern angemessen und fair sind. Die Tatsache, dass der Bundesrat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben hat, signalisiert einen breiten Konsens in dieser Angelegenheit.

Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt für die betroffenen Berufsbereiche, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Deutschland sich weiterhin für die Harmonisierung von Vorschriften auf EU-Ebene einsetzt. Die klare Definition von Kriterien und Begriffsbestimmungen wird dazu beitragen, die Transparenz und die Qualität der Regulierung zu verbessern. Dies wiederum stärkt das Vertrauen in die betroffenen Berufsgruppen und fördert die wirtschaftliche Entwicklung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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