• 12.10.2023 – Veröffentlichung von Rückrufbescheiden im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren

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Steuer & Recht |

Veröffentlichung von Rückrufbescheiden im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren

 

Die 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat in vier ähnlichen Fällen entschieden, dass Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren veröffentlicht werden dürfen. Die Klagen der Mercedes-Benz AG gegen die Veröffentlichung wurden abgewiesen.

Das Kraftfahrtbundesamt hatte im November 2020 und Februar 2021 die Anträge von vier Privatpersonen auf Herausgabe von Rückrufbescheiden, die Fahrzeugtypen der Klägerin betreffen, bewilligt. Dies geschah nach Anhörung der Klägerin und der Staatsanwaltschaft, wobei personenbezogene Daten und bestimmte technische Details geschwärzt wurden. Die Klägerin hatte Widerspruch eingelegt und anschließend Klage erhoben. Als Begründung führte sie den Schutz personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie eine mögliche Beeinträchtigung laufender Gerichtsverfahren an. Die Klägerin argumentierte, dass ihre schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Bescheide hätten.

Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu einem anderen Ergebnis. Es befand, dass die verbleibenden personenbezogenen Daten nach den Schwärzungen keine Identifizierung der Betroffenen ermöglichten. Eine Beeinträchtigung laufender Gerichtsverfahren sei nicht ersichtlich, insbesondere weil die materiellen Rechtspositionen der Klägerin nicht unter diesen Schutz fielen. Hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Klägerin, die in den Rückrufbescheiden in Teilen offengelegt wurden, überwog nach Ansicht des Gerichts das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe. Dabei spielten die gesellschaftliche und mediale Relevanz des Abgasskandals sowie die gestärkten Rechtspositionen von Umweltverbänden im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutznormen, wie sie jüngst vom EuGH bestätigt wurden, eine Rolle. Die Öffentlichkeit habe das Recht zu überprüfen, ob das Kraftfahrtbundesamt die Einhaltung von Umwelt- und Klimaschutzgesetzen effektiv durchsetze.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Urteile (Az. 10 A 44/22, 10 A 45/22, 10 A 46/22, 10 A 120/22) sind noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.

VG Schleswig-Holstein, Urteil 10 A 44/22 u. a. vom 11.10.2023


Kommentar:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein in Bezug auf die Veröffentlichung von Rückrufbescheiden im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren hat weitreichende Konsequenzen für die Transparenz und die Rechenschaftspflicht in der Automobilindustrie. Das Gericht hat betont, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen das Interesse der Mercedes-Benz AG an der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegt.

Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Abgasskandal und der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung von Umwelt- und Klimaschutzthemen. Das Gericht stärkt in seiner Entscheidung die Rolle von Umweltverbänden und die Bedeutung der effektiven Durchsetzung von Umwelt- und Klimaschutzgesetzen. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, ob Unternehmen und Behörden die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und ob Umwelt- und Gesundheitsrisiken angemessen berücksichtigt werden.

Die Entscheidung betont die Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere in Angelegenheiten, die die öffentliche Gesundheit und Umwelt betreffen. Sie könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und als Präzedenzfall für die Veröffentlichung von Informationen dienen, die das öffentliche Interesse betreffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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