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Steuer & Recht |
Die für Markenrechtsstreitigkeiten zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 19. September 2023 in den Fällen 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23 zwei Eilanträge abgelehnt, die von der Herstellerin einer weltweit bekannten Luxus-Handtasche gegen ein Berliner Modelabel gestellt wurden.
Das Berliner Modelabel hatte Kleidung und Taschen präsentiert, die charakteristische Merkmale der besagten Luxus-Handtasche aufwiesen und diese Modekreationen auf einer Fashionshow sowie im Internet und auf sozialen Netzwerken beworben. Die Herstellerin der Luxus-Handtasche verlangte vor dem Landgericht Frankfurt am Main, diese Darstellungen zu unterbinden, während die Designerinnen des Berliner Labels sich auf ihre Kunst- und Meinungsfreiheit beriefen.
Die Kammer des Landgerichts entschied, dass die Antragstellerin keinen Erfolg im Rahmen des europäischen Markenrechts erzielen könne. In diesem Fall sei eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Herstellerin der Luxus-Handtasche und der Kunstfreiheit der Antragsgegnerin erforderlich. Die Richterinnen und Richter betonten, dass die Beschäftigung mit einer Marke ebenfalls von der Kunstfreiheit erfasst sein könne. In diesem Fall überwiege jedoch das Interesse der Antragsgegnerin an der Durchführung ihrer Fashionshow.
Die Antragsgegnerin zielt darauf ab, auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Frauen als Objekte hinzuweisen und zeigt in ihrer Inszenierung, wie Frauen diese Rolle übernehmen und sich emanzipieren, indem sie Männer nutzen, um Luxus-Handtaschen zu erhalten. Die Kleidungsstücke, die an die Luxus-Tasche der Antragstellerin erinnern, werden aufreizend und lasziv getragen, an der Grenze zum Kitsch und zur Geschmacklosigkeit. Dieses Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativem Luxus ist ein wesentlicher Bestandteil der Darbietung.
Die Marke der Antragstellerin werde nicht verunglimpft oder herabgesetzt, sondern diene als gesellschaftlicher Bezugspunkt für Luxusgüter. Die Anlehnung an die Luxus-Handtasche sei lediglich ein Teil der gesamten Inszenierung.
Diese Entscheidungen des Gerichts sind rechtskräftig.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wirft ein interessantes Licht auf die Balance zwischen Markenrechten und Kunstfreiheit. In diesem Fall wurde die Kunstfreiheit höher gewichtet, und die Abwägung führte zur Ablehnung der Eilanträge der Herstellerin der Luxus-Handtasche.
Die Argumentation der Antragsgegnerin, dass die Modekreationen dazu dienen, auf gesellschaftliche Vorstellungen von Frauen als Objekte hinzuweisen und die Emanzipation durch die Nutzung männlicher "Sugar Daddys" zu betonen, mag kontrovers sein. Dennoch hat das Gericht dies als legitime Ausübung der Kunstfreiheit akzeptiert.
Dieser Fall ist ein interessantes Beispiel dafür, wie Rechtsstreitigkeiten im Markenrecht zunehmend auch Fragen der Kunst und Meinungsfreiheit berühren. Die Entscheidung zeigt, dass es keine eindeutigen Antworten gibt und dass eine gründliche Abwägung der betroffenen Interessen erforderlich ist. Es wird spannend sein zu sehen, wie ähnliche Fälle in der Zukunft behandelt werden, insbesondere angesichts der wachsenden Bedeutung von sozialen Medien und kreativen Ausdrucksformen im Bereich der Mode und des Designs.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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