• 09.10.2023 – „Fake-Bewertungen“ von Hotelaufenthalten sind zu unterlassen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das LG München I hat ein Versäumnisurteil hinsichtlich der Unterlassung sog. Fake-Bewertungen von Hotelaufenthalten erlassen (Az. 37 O 11887/21). ...

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Steuer & Recht |

„Fake-Bewertungen“ von Hotelaufenthalten sind zu unterlassen

 

Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I, zuständig für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, hat bereits am 24. Juli 2023 ein Versäumnisurteil in Bezug auf die Untersagung von sogenannten Fake-Bewertungen von Hotelaufenthalten erlassen. Die beiden Beklagten wurden dazu verurteilt, es zu unterlassen, Bewertungen für Unterkünfte auf der von der Klägerin betriebenen Website holidaycheck.de zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, wenn diesen Bewertungen kein tatsächlicher Aufenthalt des Verfassers in der jeweiligen Unterkunft zugrunde liegt oder wenn sich die Beklagten direkt oder indirekt an der Abgabe solcher Bewertungen beteiligen. Das Gericht hat auch Auskunfts-, Löschungs- und Schadenersatzansprüche im Rahmen des Versäumnisurteils ausgesprochen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

LG München I, Urteil 37 O 11887/21 vom 24.07.2023


Kommentar:

Dieses Urteil zeigt die Entschlossenheit der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I im Umgang mit sogenannten Fake-Bewertungen von Hotelaufenthalten. Die Veröffentlichung gefälschter Bewertungen, die die tatsächlichen Erfahrungen der Nutzer nicht widerspiegeln, ist ein ernstes Problem, das das Vertrauen der Verbraucher in Online-Bewertungsplattformen untergraben kann. In diesem Fall hat das Gericht klare Maßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken.

Die verhängten Maßnahmen, die ein Verbot der Veröffentlichung solcher Bewertungen und damit verbundene Auskunfts-, Löschungs- und Schadenersatzansprüche umfassen, sollen dazu beitragen, die Integrität von Bewertungsplattformen zu schützen und sicherzustellen, dass die veröffentlichten Bewertungen den tatsächlichen Erfahrungen der Nutzer entsprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei diesem Urteil um ein Versäumnisurteil handelt, das aufgrund des klägerischen Vortrags allein erging. Dies bedeutet, dass die Beklagten die Möglichkeit haben, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, und die Rechtskraft des Urteils noch aussteht. Ein Teil des Urteils wurde bereits als Endurteil verkündet, während andere Aspekte noch in der Schwebe sind.

Insgesamt zeigt dieses Urteil die Bemühungen des Gerichts, die Qualität von Bewertungsplattformen zu schützen und das Vertrauen der Verbraucher in solche Plattformen zu stärken, indem es gegen unzulässige Praktiken vorgeht.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

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