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Steuer & Recht |
Im Beschluss 6 W 61/23 vom 21. September 2023 behandelte das Gericht einen Streit bezüglich der Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" auf der Website www.bahn.de und der DB Navigator App der Deutschen Bahn (DB). Diese Funktion nutzt einen Algorithmus, der bei der Anzeige der Suchergebnisse von der absolut schnellsten Verbindung zu den jeweils zeitlich folgenden zweitschnellsten Verbindungen springt, abhängig von der eingegebenen Abfahrts- oder Ankunftszeit. Kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- oder Ankunftszeit vor der der absolut schnellsten Verbindung liegt, werden nicht angezeigt.
Die Antragstellerin, ein Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr, war mit dieser Funktionsweise unzufrieden und klagte gegen die DB. Das Landgericht wies den Unterlassungsantrag ab, jedoch hatte die Beschwerde der Antragstellerin vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Erfolg. Das OLG entschied, dass die Ausgestaltung der Verbindungsauskunft irreführend und daher unlauter sei. Die Verbraucher würden davon ausgehen, dass die angezeigten Verbindungen die schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage seien. Das entspräche jedoch nicht der Realität, da die Suchfunktion lediglich von der schnellsten Verbindung zu den nächstschnellsten Verbindungen nach dieser springt.
Dieses erweckte Verständnis sei nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen in Einklang zu bringen, weshalb das OLG die Suchfunktion als irreführend einstufte. Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt betont die Bedeutung von Klarheit und Transparenz bei der Gestaltung von Suchfunktionen und Verbindungsauskünften auf Websites und Apps. Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass ihnen die schnellsten verfügbaren Verbindungen angezeigt werden, wenn sie nach "Schnellsten Verbindungen" suchen. Die Entscheidung des Gerichts hebt hervor, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass ihre Suchalgorithmen und Ergebnisanzeigen diese Erwartungen erfüllen und die Verbraucher nicht in die Irre führen. In Fällen wie diesem ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Benutzeroberflächen klar und verständlich gestalten, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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