• 13.09.2023 – ifo Institut schlägt Reform der Einkommensteuer und Grundsicherung für mehr Beschäftigung vor

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Reformvorschläge des ifo Instituts zur Einkommensteuer und Grundsicherung

 

Das ifo Institut hat kürzlich eine umfassende Reform der Einkommensteuer und der Grundsicherung vorgeschlagen, die ohne zusätzliche Belastungen für den Staatshaushalt realisiert werden könnte. Die geplante Reform, die in der aktuellen Ausgabe des ifo Schnelldienstes (9/2023) veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Beschäftigung in Deutschland zu steigern und die steuerliche Belastung für Familien zu reduzieren.

Laut Andreas Peichl, dem Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, könnte die vorgeschlagene Reform zu einer Erhöhung der geleisteten Arbeitsstunden um den Umfang von 184.000 Vollzeitstellen führen. Gleichzeitig könnten 172.000 Personen neue Beschäftigungsmöglichkeiten finden, insbesondere in Vollzeitstellen.

Der Reformvorschlag des ifo Instituts zur Besteuerung von Familien sieht vor, das Ehegattensplitting in ein Realsplitting umzuwandeln und die Kinderfreibeträge zu erhöhen. Zusätzlich soll der Grundfreibetrag um 500 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag um 200 Euro steigen. Eine bemerkenswerte Änderung betrifft den Solidaritätszuschlag, der vollständig abgeschafft werden soll. An seine Stelle treten würde eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und des Reichensteuersatzes um je 2 Prozentpunkte.

Der neue Spitzensteuersatz von 44 Prozent würde nach wie vor auf ein zu versteuerndes Einkommen von 62.809 Euro greifen, während der neue Reichensteuersatz für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen ab 302.825 Euro auf 47 Prozent angehoben würde. Diese Änderungen würden die Einkommensgrenze für den Reichensteuersatz um 25.000 Euro erhöhen. Aktuell beträgt der Spitzensteuersatz 42 Prozent, während der Reichensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 278.000 Euro fällig wird und 45 Prozent beträgt.

Maximilian Blömer, ifo-Forscher und Koautor der Studie, betonte auch das Potenzial zur Verbesserung der Grundsicherung, insbesondere für Alleinstehende. Hier schlägt das ifo Institut eine Reform der Hinzuverdienst-Regelung von Bürgergeld-Haushalten vor. Bürgergeld-Haushalte mit Kindern würden einen Freibetrag von 100 Euro behalten, während Einkommen bis 360 Euro zu 80 Prozent angerechnet würden. Einkommen über 360 Euro würden wie bei Haushalten ohne Kinder zu 60 Prozent angerechnet. Bei Haushalten ohne Kinder würde der Freibetrag wegfallen.

Diese Reformvorschläge des ifo Instituts sind bedeutende Schritte zur Steigerung der Beschäftigung und zur Verbesserung der steuerlichen Situation für Familien und Alleinstehende in Deutschland. Die Umsetzbarkeit und politische Unterstützung für diese Maßnahmen werden jedoch die Zukunft des Vorschlags bestimmen.


Kommentar:

Die vorgeschlagenen Reformen des ifo Instituts zur Einkommensteuer und Grundsicherung sind bemerkenswert und verdienen ernsthafte Überlegungen. Die Aussicht auf eine Steigerung der Beschäftigung um 184.000 Vollzeitstellen und die Schaffung von 172.000 neuen Arbeitsplätzen ist vielversprechend. Die geplante Senkung der steuerlichen Belastung für Familien, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Erhöhung des Grundfreibetrags könnten dazu beitragen, die finanzielle Situation vieler Menschen zu verbessern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass politische Reformen dieser Tragweite eine sorgfältige Abwägung der Auswirkungen erfordern. Die Finanzierbarkeit dieser Vorschläge und ihre langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft müssen gründlich untersucht werden. Darüber hinaus ist die politische Umsetzbarkeit in einem vielfältigen politischen Umfeld von entscheidender Bedeutung.

Die Reformvorschläge des ifo Instituts regen jedoch eine dringend benötigte Debatte über die Einkommensteuer und die Grundsicherung in Deutschland an und bieten einen möglichen Weg zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und der finanziellen Stabilität von Familien und Einzelpersonen. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Vorschläge in die Realität umgesetzt werden können.

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