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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen, der eine tiefgreifende Modernisierung des deutschen Namensrechts vorsieht. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln und bürokratische Verfahren im deutschen Familienrecht zu überwinden. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann betont, dass die Reform des Namensrechts den ersten Schritt in der überfälligen Modernisierung des Familienrechts darstellt.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs:
Einführung echter Doppelnamen: Ehepaaren wird die Möglichkeit gegeben, einen Doppelnamen zum Ehenamen zu bestimmen, der sich aus den Familiennamen beider Partner zusammensetzt. Ehegatten können somit einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der bisherigen starren Regeln nicht unterworfen ist.
Doppelnamen für Kinder: Die Reform ermöglicht es Eltern, ihren Kindern Doppelnamen zu geben, die sich aus den Familiennamen beider Elternteile zusammensetzen. Wenn Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, wird dieser automatisch zum Geburtsnamen der gemeinsamen Kinder.
Namensänderung bei Stief- und Scheidungskindern: Stief- und Scheidungskindern wird erleichtert, ihren Namen zu ändern. Einbenannte Stiefkinder können die Einbenennung rückgängig machen und ihren ursprünglichen Geburtsnamen wieder annehmen. Bei geschiedenen Eltern kann das Kind den Familiennamen des betreuenden Elternteils annehmen.
Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger: Volljährige Personen können künftig ihren Geburtsnamen einmalig ändern, ohne dass ein familiäres Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung vorliegt. Verschiedene Varianten der Namensänderung stehen zur Auswahl.
Geschlechtsangepasste Familiennamen: Unter bestimmten Voraussetzungen können geschlechtsangepasste Formen des Geburts- und Ehenamens bestimmt werden, insbesondere für die sorbische Tradition.
Berücksichtigung regionaler Traditionen: Die Reform berücksichtigt auch die friesische und dänische Namenstradition, indem sie z.B. das Führen von Patronymen ermöglicht.
Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption: Personen, die als Erwachsene adoptiert werden, haben die Wahl, ihren Namen beizubehalten, den Namen der annehmenden Person anzunehmen oder eine Kombination aus beiden Namen zu wählen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz verfügbar, begleitet von einem Beispielpapier und FAQ. Der Entwurf trägt zur Schaffung eines modernen und flexiblen Namensrechts bei, das besser den vielfältigen Lebenssituationen und Bedürfnissen von Familien gerecht wird.
Kommentar: Die Modernisierung des Namensrechts markiert einen bedeutenden Schritt zur Anpassung des deutschen Familienrechts an moderne Realitäten. Die Reform hebt starre Beschränkungen auf und gewährt Familien mehr Freiheit bei der Namenswahl. Durch die Berücksichtigung regionaler Traditionen und die Einführung echter Doppelnamen wird das Familienrecht flexibler und zeitgemäßer. Dies ist ein positiver Schritt in Richtung einer gerechten und modernen Gesellschaft.
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