• 18.08.2023 – Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig

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Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig

 

In einem bedeutsamen Urteil hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung wurde vom 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.

Der Angeklagte hatte in seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht. Nach einer sorgfältigen Prüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs konnte jedoch kein Rechtsfehler festgestellt werden. Das Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken wurde in rechtsfehlerfreier Weise durchgeführt. Die von diesem getroffenen Feststellungen wurden als stichhaltig angesehen und unterstützen den Schuldspruch. Auch der Strafausspruch wurde als angemessen erachtet.

Mit diesem Beschluss ist das Urteil nun rechtskräftig. Die Verurteilung des Priesters wegen sexueller Nötigung hat somit Bestand. Das Urteil markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Übergriffe und betont die Relevanz eines gerechten Strafverfahrens bei der Aufarbeitung derartiger Delikte.


Kommentar:

Die rechtskräftige Verurteilung des Priesters wegen sexueller Nötigung stellt einen bedeutenden Erfolg für die Justiz und die Betroffenen dar. Sie unterstreicht die Wichtigkeit eines unabhängigen und rechtsstaatlichen Justizsystems bei der Ahndung von Straftaten, insbesondere solchen von sensibler Natur. Diese Entscheidung sendet eine klare Botschaft aus, dass niemand – unabhängig von seiner Position – über dem Gesetz steht. Die Ablehnung der Revision bestätigt zudem das Vertrauen in die Qualität der getroffenen Feststellungen und die angewandte Strafmaßnahme. Der Fall erinnert daran, dass die Justiz eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Gerechtigkeit und Schutz für die Opfer spielt.

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

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