• 18.08.2023 – Fortdauernde Unterbringung in einem Kinderheim war pflichtwidrig

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Fortdauernde Unterbringung in einem Kinderheim war pflichtwidrig

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat in einem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 1 U 6/21) festgestellt, dass die anhaltende Fremdunterbringung eines Kindes aufgrund eines zwischen den getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreits einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. In einem solchen Fall ist die Fortdauer der Unterbringung regelmäßig unverhältnismäßig. Das OLG sprach dem betroffenen Kläger eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zu.

Der Fall beinhaltet die Klage eines Kindes gegen die Stadt Frankfurt am Main auf Schadensersatz aufgrund seiner langwierigen Unterbringung in einem Kinderheim. Die Eltern des Kindes befanden sich in einem Sorgerechtsstreit, und das Jugendamt griff ein, nachdem der Vater dem Amt mitteilte, dass das Kind von der Mutter geschlagen worden sei. Das Kind wurde daraufhin in ein Kinderheim gebracht, und das Jugendamt erhielt vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern widerriefen jedoch kurz darauf ihre Zustimmung zur Unterbringung. Nach einigen Monaten wurde der familiengerichtliche Beschluss aufgehoben, und das Kind kehrte zu seiner Mutter zurück.

Das OLG urteilte, dass die anfängliche Inobhutnahme keine schuldhafte Amtspflichtverletzung darstellte. Das Jugendamt habe den Sachverhalt angemessen ermittelt, und die Verantwortung für das Aufenthaltsbestimmungsrecht liege allein beim Familiengericht. Die eigentliche Pflichtverletzung liege jedoch darin, dass das Jugendamt trotz einer kurzen Zeitspanne nach der Inobhutnahme weiterhin die Fremdunterbringung des Kindes aufrechterhielt. Die anhaltende Fremdunterbringung sei nur gerechtfertigt, wenn der anhaltende Streit der Eltern das Wohl des Kindes stark und wahrscheinlich gefährde.

Das Gericht betonte, dass die Inobhutnahme und die langwierige Unterbringung im Kinderheim nicht mit der Begründung gerechtfertigt werden könnten, dass das Kind von der Mutter geschlagen wurde. Vielmehr hätte die Gefahr möglicher Misshandlungen durch eine vorübergehende Unterbringung beim Vater gemildert werden können. Die langwierige Trennung von den Eltern aufgrund des Streits zwischen ihnen sei nicht gerechtfertigt, da dies zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen außerhalb der Familie führe.

OLG Frankfurt, Urteil 1 U 6/21 vom 27.07.2023


Kommentar:

Das Urteil des OLG Frankfurt verdeutlicht die Bedeutung des Kindeswohls in Fällen von Sorgerechtsstreitigkeiten. Es zeigt, dass die langfristige Unterbringung eines Kindes aufgrund des elterlichen Streits in der Regel unverhältnismäßig ist und das Kindeswohl gefährden kann. Die Rechte und Bedürfnisse des Kindes müssen in solchen Situationen sorgfältig abgewogen werden, und die Gerichte müssen sicherstellen, dass die getroffenen Entscheidungen dem Wohl des Kindes dienen.

Eingin Günder

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt

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