• 14.08.2023 – Unzulässige Praktiken: Krankenkassen abgemahnt wegen Umgang mit Widersprüchen

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Unzulässige Praktiken: Krankenkassen abgemahnt wegen Umgang mit Widersprüchen

 

Bundesamt für Soziale Sicherung reagiert auf fragwürdige Methoden, die Versicherte von ihren legitimen Ansprüchen abhalten sollen

In einer beunruhigenden Entwicklung im Gesundheitswesen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf zweifelhafte Praktiken von Kranken- und Pflegekassen hingewiesen, die darauf abzielen, Versicherte von ihren berechtigten Leistungen abzuhalten. Das BAS hat Elf Krankenkassen wegen unangemessenem Umgang mit Widersprüchen von Versicherten gegen abgelehnte Bescheide abgemahnt.

Laut dem Bericht des BAS sollen die abgemahnten Kranken- und Pflegekassen zweifelhafte Anrufe und Anschreiben verwenden, um Versicherte unter Druck zu setzen oder in die Irre zu führen, nachdem diese Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid eingelegt haben. Diese fragwürdigen Methoden sind besorgniserregend und stellen eine unzulässige Einschränkung der Rechte der Versicherten dar.

Die Abmahnung durch das BAS unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Situation und die Notwendigkeit einer gründlichen Untersuchung dieser Praktiken. Es ist von höchster Bedeutung, dass die Rechte und Interessen der Versicherten geschützt werden und dass der Umgang mit Widersprüchen transparent, fair und rechtmäßig erfolgt.


Kommentar:

"Der Bericht über die Abmahnung von elf Krankenkassen wegen zweifelhafter Praktiken im Umgang mit Widersprüchen ist äußerst besorgniserregend. Es ist unerlässlich, dass Kranken- und Pflegekassen ihren Versicherten gegenüber verantwortungsbewusst handeln und ihre Rechte respektieren. Der Schutz der Versicherten ist von oberster Priorität, und solche unethischen Praktiken sollten nicht toleriert werden. Die Behörden sollten die Angelegenheit gründlich prüfen und sicherstellen, dass Versicherte fair und transparent behandelt werden."

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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