Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Arbeitsgericht Berlin fällte am 28. Juni 2023 ein Urteil (Az. 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22), das besagt, dass einem Arzt mit ruhender Approbation kein Anspruch auf Vergütung zusteht.
In den beiden vorliegenden Fällen hatte der klagende Arzt seine ärztliche Approbation ruhend gestellt, was bedeutet, dass er vorübergehend keine ärztliche Tätigkeit ausübte. Trotzdem forderte er von seinem Arbeitgeber, einem medizinischen Versorgungszentrum, eine Vergütung für den Zeitraum, in dem seine Approbation ruhte.
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab und begründete dies damit, dass ein Anspruch auf Vergütung nur dann bestehe, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfülle. Da der Arzt aufgrund der ruhenden Approbation keine ärztliche Tätigkeit ausüben konnte, war er nicht in der Lage, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, die eine Vergütung rechtfertigen würden.
Das Gericht betonte, dass die ruhende Approbation eine persönliche Einschränkung des Arztes darstelle und nicht auf das Verhalten des Arbeitgebers zurückzuführen sei. Daher könne der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, eine Vergütung zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für die Erbringung der Arbeitsleistung nicht erfüllt seien.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin verdeutlicht die Bedeutung der tatsächlichen Erbringung von Arbeitsleistungen für den Anspruch auf Vergütung. Die Entscheidung unterstreicht, dass eine ruhende Approbation, die auf persönlichen Umständen des Arbeitnehmers beruht, einen maßgeblichen Einfluss auf die Fähigkeit zur Ausübung der vertraglichen Aufgaben hat. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie in solchen Fällen keinen automatischen Anspruch auf Vergütung haben, wenn sie aufgrund persönlicher Einschränkungen nicht arbeiten können. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil, dass sie nicht zur Vergütung verpflichtet sind, wenn die arbeitsvertraglichen Leistungen aufgrund externer Faktoren, wie einer ruhenden Approbation, nicht erbracht werden können.
Engin Günder
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de