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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24. April 2023 (9a O 25/22) wirft Licht auf die Grenzen des Versicherungsschutzes bei Elementarschäden, die durch Starkregen und Überschwemmungen verursacht werden. Das Gerichtsurteil verdeutlicht, dass bestimmte Situationen, wie das Einfließen von Witterungsniederschlägen von einem überfluteten Garagendach in ein angrenzendes Gebäude, nicht automatisch unter den Schutz einer Elementarschaden-Versicherung fallen.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf stellt heraus, dass selbst bei abgeschlossener Elementarschaden-Versicherung nicht alle Arten von Schäden automatisch abgedeckt sind. Insbesondere wenn Starkregen zu Überschwemmungen führt und das Wasser von einem überfluteten Garagendach in ein unmittelbar angrenzendes Gebäude gelangt, sind die entstandenen Schäden nicht zwangsläufig durch die Versicherung geschützt. Die Folgen dieser Wetterereignisse können vielfältig sein und reichen von Wasserschäden an Gebäudeteilen bis hin zu beschädigtem Inventar.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf hebt eine wichtige Tatsache hervor: Der Versicherungsschutz bei Elementarschäden, insbesondere durch Starkregen und Überschwemmungen, kann unter Umständen Lücken aufweisen. Während die Elementarschaden-Versicherung viele Schadenszenarien abdeckt, gibt es Situationen, die von den Versicherungsbedingungen möglicherweise nicht erfasst werden.
Es ist unerlässlich, dass Versicherungsnehmer eine klare Vorstellung davon haben, welche Risiken ihre Elementarschaden-Versicherung abdeckt und welche nicht. Die individuellen Versicherungsbedingungen können variieren, und daher sollten Versicherungsnehmer die Policen sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten mit ihrem Versicherungsanbieter kommunizieren.
Die jüngsten Wetterereignisse und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf unterstreichen die Bedeutung eines umfassenden Schutzes vor Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen. Es ist ratsam, sich nicht nur auf die Standardversicherungen zu verlassen, sondern auch über spezialisierte Policen nachzudenken, um mögliche Versicherungslücken zu schließen. Die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsnehmern und -anbietern ist von entscheidender Bedeutung, um im Falle von Naturereignissen angemessen geschützt zu sein.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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