• 29.07.2023 – Landessozialgericht entscheidet: Verbitterungsstörung keine anerkannte Immunisierungsschaden-Folge

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Landessozialgericht entscheidet: Verbitterungsstörung keine anerkannte Immunisierungsschaden-Folge

 

Urteil klärt rechtliche Unterscheidung zwischen immunologischen Reaktionen und psychischen Erkrankungen nach Impfungen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil vom 25. Mai 2023 (Az. L 6 VM 3577/21) entschieden, dass die Verbitterungsstörung nicht als Immunisierungsschaden anerkannt werden kann. Der Rechtsstreit entstand, als ein Versicherter nach einer Impfung eine Verbitterungsstörung entwickelte und eine Anerkennung als Immunisierungsschaden forderte.

Laut dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg fehlen bei der Verbitterungsstörung die wesentlichen Voraussetzungen, um sie als Immunisierungsschaden im Sinne des Sozialgesetzbuches zu bewerten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verbitterungsstörung nicht zu den schwerwiegenden Gesundheitsschäden gehört, die für eine Anerkennung als Immunisierungsschaden erforderlich sind.

Die Verbitterungsstörung ist eine psychische Reaktion auf belastende Lebensumstände und äußert sich durch Gefühle der Resignation, Verbitterung und Enttäuschung. Sie tritt in der Regel als Reaktion auf dauerhafte oder wiederholte negative Erfahrungen auf und ist nicht direkt mit den Impfungen verbunden.

Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat somit festgestellt, dass die Verbitterungsstörung als eigenständige psychische Erkrankung betrachtet werden muss und nicht als Folge einer Immunisierung anzusehen ist. Daher kann sie nicht als Immunisierungsschaden im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen anerkannt werden.


Kommentar:

Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg klärt die Frage, ob die Verbitterungsstörung als Immunisierungsschaden anerkannt werden kann und verdeutlicht die rechtliche Unterscheidung zwischen immunologischen Reaktionen und psychischen Erkrankungen. Die Entscheidung basiert auf der medizinischen Bewertung, dass die Verbitterungsstörung nicht unmittelbar mit den Impfungen zusammenhängt, sondern vielmehr eine eigenständige psychische Reaktion auf belastende Lebensumstände ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anerkennung als Immunisierungsschaden bestimmte Kriterien erfüllen muss, die in diesem Fall nicht gegeben waren.

Das Urteil hat möglicherweise Auswirkungen auf ähnliche Fälle, in denen psychische Reaktionen nach Impfungen auftreten. Es unterstreicht die Notwendigkeit, zwischen immunologischen Reaktionen und anderen Gesundheitsfolgen zu unterscheiden und die medizinischen Aspekte sorgfältig zu prüfen. Eine klare Abgrenzung zwischen immunologischen und psychischen Gesundheitsschäden ist von Bedeutung, um eine gerechte und angemessene Bewertung von Impfschäden zu gewährleisten und den Versicherungsschutz für Betroffene entsprechend zu regeln. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickeln wird und welche weiteren Klarstellungen und Bewertungen in Bezug auf Immunisierungsschäden und deren Anerkennung getroffen werden.

 

Engin Günder

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