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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
In einem Urteil vom 23. Juni 2023 (19a O 23/23) hat das Landgericht Darmstadt eine Entscheidung bezüglich der Verkehrssicherungs-Pflicht für Müllcontainer getroffen. Laut dem Gericht genügt ein Grundstücksbesitzer seiner Verkehrssicherungs-Pflicht, wenn er dafür sorgt, dass der von ihm verwendete Müllcontainer standsicher ist und die Standsicherheit durch die Nutzung der Pedalbremse gewährleistet wird.
Die Entscheidung des Landgerichts erging in einem Fall, bei dem ein Müllcontainer umgekippt war und dadurch einen Schaden verursacht hatte. Der Grundstücksbesitzer argumentierte, dass er seiner Verkehrssicherungs-Pflicht nachgekommen sei, indem er die Pedalbremse des Containers betätigt hatte. Das Gericht entschied zugunsten des Grundstücksbesitzers und bestätigte, dass er grundsätzlich darauf vertrauen könne, dass das Müllentsorgungs-Unternehmen nach der Entleerung des Containers ebenfalls die Bremse betätigt.
Das Urteil des Landgerichts Darmstadt stellt eine wichtige Klarstellung bezüglich der Verkehrssicherungs-Pflicht für Müllcontainer dar. Die Entscheidung betont die Verantwortung des Grundstücksbesitzers, die Standsicherheit des Containers zu gewährleisten, und zeigt gleichzeitig eine gewisse Praktikabilität, indem darauf hingewiesen wird, dass der Besitzer in der Regel darauf vertrauen kann, dass das Müllentsorgungs-Unternehmen ebenfalls die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen trifft.
Für Grundstücksbesitzer ist es dennoch ratsam, regelmäßige Kontrollen der Müllcontainer durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie in einem sicheren Zustand sind und potenzielle Unfälle oder Schäden vermieden werden. Es ist wichtig, dass sowohl Grundstücksbesitzer als auch Müllentsorgungs-Unternehmen ihrer jeweiligen Verantwortung nachkommen, um die Sicherheit im Umgang mit Müllcontainern zu gewährleisten und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
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