• 20.07.2023 – Erbschaft und Schenkung in Deutschland: Rückgang des Vermögens, Steuerentwicklung uneinheitlich 2022

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Erbschaft und Schenkung in Deutschland: Rückgang des Vermögens, Steuerentwicklung uneinheitlich 2022

 

Laut Statistischem Bundesamt sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen in Deutschland im Jahr 2022 um 14 % im Vergleich zum Vorjahr. Das geschenkte Vermögen verzeichnete sogar einen Rückgang um 23,6 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders das verschenkte Betriebsvermögen war ausschlaggebend für den Rückgang. Im Gegensatz dazu stiegen die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 2,6 % im Jahr 2022.


Erbschaftsteuer erstmals seit 2017 gesunken, Schenkungsteuer weiter gestiegen

Die Erbschaftsteuer ist im Jahr 2022 erstmals seit 2017 im Vorjahresvergleich gesunken und betrug 8,1 Milliarden Euro. Die Schenkungsteuer hingegen stieg zum vierten Mal in Folge auf 3,3 Milliarden Euro.


Steuerpflichtiger Erwerb bei Erbschaften leicht gesunken, bei Schenkungen weiter gestiegen

Der steuerpflichtige Erwerb, der aus Vermögensübertragungen und steuerlichen Abzügen besteht, stieg im Jahr 2022 um 1,4 % auf 58,3 Milliarden Euro an. Bei Erbschaften ging der steuerpflichtige Erwerb leicht um 0,4 % zurück, während er bei Schenkungen zum vierten Mal in Folge um 5,2 % stieg.


Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG gesunken

Die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG und die persönlichen Freibeträge sind bedeutende Abzugspositionen bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Jahr 2022 wurden bei den Erbschaften Steuerbegünstigungen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro (-24,6 %) und bei den Schenkungen von 14,2 Milliarden Euro (-55,0 %) berücksichtigt.

Trotz des Rückgangs im Jahr 2022 bleibt das Thema geerbtes und geschenktes Vermögen weiterhin relevant für die Finanzverwaltungen und die Bürger Deutschlands. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird.

Engin Günder

 

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