• 13.07.2023 – Versicherer verweigert Mietwagen wegen Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Versicherer verweigert Mietwagen wegen Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs

 

Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat in einem aktuellen Urteil (9 C 260/22) entschieden, dass bei bestimmten Sachverhalten die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs ausreichen kann, um die Anmietung eines Ersatzwagens zu rechtfertigen, unabhängig von der zurückgelegten Kilometeranzahl. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Versicherungsfälle, in denen Versicherer die Zahlung eines Mietwagens aufgrund einer vermeintlich niedrigen Kilometerleistung verweigern.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall, bei dem ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig war und der Geschädigte einen Mietwagen benötigte, um seinen gewohnten Alltag zu bewältigen. Der Versicherer verweigerte jedoch die Zahlung des Mietwagens mit der Begründung, dass die durchschnittliche Kilometerleistung des Geschädigten von acht Kilometern pro Tag zu niedrig sei.

Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn entschied, dass die Notwendigkeit eines Mietwagens nicht allein von der zurückgelegten Kilometeranzahl abhängt. Vielmehr sei es entscheidend, ob der Geschädigte aufgrund des Unfalls auf ein Fahrzeug angewiesen ist, um seinen gewohnten Tagesablauf aufrechterhalten zu können. In solchen Fällen könne die ständige Verfügbarkeit eines Kfz die Anmietung eines Ersatzwagens rechtfertigen, unabhängig von der tatsächlich zurückgelegten Strecke.

Das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn schafft Klarheit und stellt sicher, dass Geschädigte auch in Fällen mit einer vermeintlich niedrigen Kilometerleistung Anspruch auf einen Mietwagen haben können, sofern die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Fahrzeugs gegeben ist. Dies stärkt die Rechte von Geschädigten und gewährleistet, dass sie ihre Mobilität und Alltagsaktivitäten auch nach einem Unfall aufrechterhalten können.


Kommentar:

Das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn zur Frage der Anmietung eines Ersatzwagens bei einer vermeintlich niedrigen Kilometerleistung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Geschädigten. Es stellt klar, dass die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Fahrzeugs ausschlaggebend ist und nicht allein von der zurückgelegten Kilometeranzahl abhängt.

Dieses Urteil schützt Geschädigte vor ungerechtfertigten Einschränkungen ihrer Mobilität und gewährleistet, dass sie nach einem Unfall ihren gewohnten Alltag fortsetzen können. Versicherer sollten dieses Urteil beachten und die Anmietung eines Ersatzwagens in solchen Fällen nicht allein aufgrund der Kilometerleistung ablehnen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn trägt zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei und stellt sicher, dass Geschädigte angemessenen Zugang zu einem Ersatzwagen haben, um ihren gewohnten Lebensrhythmus fortsetzen zu können. Eine faire und gerechte Behandlung von Versicherungsfällen ist von großer Bedeutung und trägt zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Versicherungswesen bei.

Engin Günder

 

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