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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Am 11. Juli 2023 hat das Verwaltungsgericht München ein Urteil verkündet, das besagt, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn auf Zusatzschildern in mobilen Halteverbotszonen gleichzeitig auf mehrere an unterschiedlichen Tagen geltende Verbote hingewiesen wird. Das Urteil erging im Fall M 23 K 22.1665.
Das Verwaltungsgericht München hat damit eine Entscheidung getroffen, die für Klarheit in Bezug auf die Beschilderung von mobilen Halteverbotszonen sorgt. Die Richter stellten fest, dass es zulässig ist, auf einem Zusatzschild mehrere an verschiedenen Tagen gültige Verbote anzugeben. Dies bedeutet, dass Fahrzeugführer, die sich in solchen Zonen aufhalten, durch die Beschilderung über die genauen Termine der Halteverbote informiert werden können.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München hat Auswirkungen auf die praktische Umsetzung von mobilen Halteverbotszonen und dient als Leitlinie für die zuständigen Behörden. Es ermöglicht eine effiziente und klare Kommunikation der geltenden Verbote an verschiedenen Tagen und erleichtert somit die Einhaltung der Verkehrsvorschriften.
Kommentar:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München schafft Klarheit und Rechtssicherheit bei der Beschilderung von mobilen Halteverbotszonen. Indem mehrere an unterschiedlichen Tagen geltende Verbote auf einem Zusatzschild angegeben werden dürfen, wird die Kommunikation der Halteverbote vereinfacht und die Verkehrsteilnehmer können sich besser darauf einstellen. Dies trägt zur ordnungsgemäßen Durchführung von Baumaßnahmen, Umzügen oder anderen temporären Ereignissen bei, bei denen mobile Halteverbotszonen erforderlich sind. Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht eine effiziente Nutzung des öffentlichen Raums und fördert die Verkehrssicherheit.
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