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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema betriebsbedingte Kündigung und Rentennähe eines Arbeitnehmers wirft wichtige Fragen zur Schutzwürdigkeit auf. In dem Fall hatte eine Frau, die kurz vor dem Eintritt in die Altersrente stand, gegen ihre Kündigung geklagt, da sie sich als wenig schutzwürdig betrachtete. Das BAG entschied zugunsten des Insolvenzverwalters und betonte die Ambivalenz des Kriteriums "Lebensalter" in der Sozialauswahl.
Das Urteil des BAG verdeutlicht, dass das Lebensalter als Auswahlkriterium für betriebsbedingte Kündigungen nicht eindeutig ist. Zwar wird die soziale Schutzbedürftigkeit in der Regel mit zunehmendem Lebensalter größer, da ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt oft schlechtere Chancen haben. Jedoch verringert sich diese Schutzbedürftigkeit wieder, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren nach dem Arbeitsverhältnis eine abschlagsfreie Altersrente beziehen kann oder bereits bezieht. In solchen Fällen können Arbeitgeber oder Betriebsparteien das Lebensalter als Nachteil für den Arbeitnehmer berücksichtigen.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Urteil des BAG nicht bedeutet, dass Personen kurz vor der Rente generell schutzwürdig sind. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, und weitere Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung spielen ebenfalls eine Rolle bei der Sozialauswahl.
Diese Entscheidung des BAG wirft jedoch Fragen auf, wie die Rentennähe eines Arbeitnehmers angemessen bewertet werden sollte. Es ist ein sensibles Thema, da die betroffenen Arbeitnehmer oft jahrelang in das Unternehmen investiert haben und sich darauf verlassen haben, dass sie bis zum Renteneintritt beschäftigt bleiben. Eine ausgewogene Herangehensweise an die Sozialauswahl, die die individuellen Umstände und den Schutzbedarf der Arbeitnehmer berücksichtigt, ist entscheidend.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rechtsprechung auf zukünftige Fälle auswirken wird und ob es möglicherweise weitere Klarstellungen oder Anpassungen geben wird, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und den betrieblichen Erfordernissen zu finden.
Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil des BAG, dass die Frage der Schutzwürdigkeit von Personen mit zeitnaher Rente in betriebsbedingten Kündigungen eine komplexe Angelegenheit ist, die sorgfältig abgewogen werden muss. Eine differenzierte Betrachtung der individuellen Umstände sowie eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind entscheidend, um einen fairen und ausgewogenen Umgang mit solchen Situationen zu gewährleisten.
BAG, Urteil vom 08.12.2022, Az. 6 AZR 31/22
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