• 22.06.2023 – Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen tritt in Kraft

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Steuer & Recht |

Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen tritt in Kraft

 

Das vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte und vom Deutschen Bundestag am 11. Mai 2023 beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes tritt am 22. Juni 2023 in Kraft. Die Richtlinie ist bis zum 22. Juni 2023 in das deutsche Recht umzusetzen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Mit dem Gesetz sorgen wir für mehr Transparenz. Wir schaffen die Grundlage für eine informierte öffentliche Debatte darüber, ob multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne sich in den Ländern, in denen sie tätig sind, mit einem fairen Beitrag an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Unternehmen nicht mit unnötigem Aufwand belastet werden: Wir setzen die europäischen Vorgaben bürokratiearm um und geben den Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.“

Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sollen mit dem Gesetz transparent gemacht werden. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (sog. public Country by Country Reporting on Taxes).

Darüber hinaus werden im Handelsgesetzbuch (HGB) punktuelle weitere Änderungen vorgenommen. In das Gesetz wurden zudem auch eilbedürftige Änderungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes aufgenommen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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