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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt betont die Bedeutung der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern und stellt klar, dass "Equal Pay" keine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, sondern eine Rechtsfrage gemäß dem Entgelttransparenzgesetz (Entg-TranspG). Im vorliegenden Fall hatte eine Mitarbeiterin geklagt, nachdem ihr männlicher Kollege für die gleiche Arbeit ein höheres Gehalt ausgehandelt hatte.
Das BAG stellte fest, dass die Arbeitgeberin der Klägerin ein niedrigeres Grundentgelt gezahlt hatte als ihrem Kollegen, obwohl beide die gleiche Arbeit verrichteten. Diese Tatsache ließ die Vermutung zu, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgte, und die Arbeitgeberin konnte diese Vermutung nicht widerlegen. Das Gericht erkannte die Benachteiligung der Klägerin an und sprach ihr eine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung in Höhe von 2.000 Euro zu. Zudem wurde der Klägerin das gleiche Entgelt wie ihrem Kollegen zugesprochen.
Das BAG wies das Argument der Arbeitgeberin, dass der Kollege besser verhandelt habe, zurück. Es betonte auch, dass das Argument, der Kollege habe eine besser vergütete ausgeschiedene Mitarbeiterin ersetzt, nicht ausreiche, um das höhere Gehalt zu rechtfertigen.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Entgeltgleichheit und sendet ein klares Signal, dass geschlechtsbezogene Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz nicht toleriert werden. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf individuelles Verhandlungsgeschick angewiesen sind, um fair bezahlt zu werden, sondern dass die Entlohnung aufgrund objektiver Kriterien wie der Art der Arbeit und nicht aufgrund des Geschlechts erfolgen sollte.
Dieses Urteil trägt dazu bei, die rechtliche Grundlage für die Förderung der Entgeltgleichheit zu stärken und setzt ein wichtiges Zeichen für Gleichstellung und Fairness am Arbeitsplatz. Es erinnert Arbeitgeber daran, ihre Verantwortung bei der Umsetzung von Entgeltgleichheit wahrzunehmen und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu vermeiden.
BAG, Urteil vom 16.02.2023 – Az. 8 AZR 450/21
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