• 13.06.2023 – Organspende und den Schutz der Spenderinnen und Spender

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Organspende und den Schutz der Spenderinnen und Spender 

 

Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, dass Personen, die eine Niere zugunsten eines Angehörigen gespendet haben und daraufhin unter chronischem Erschöpfungszustand leiden, Anspruch auf Entschädigung aus der Gesetzlichen Unfallversicherung haben können, ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Belastungen, die mit Lebendnierenspenden verbunden sein können.

Die Entscheidung basiert auf der Vermutung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Nierenspende und dem chronischen Erschöpfungszustand, der durch eine gesetzliche Vorschrift eingeführt wurde, um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Es wird betont, dass der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand darauf hindeutet, dass die Lebendnierenspende generell zu chronischen Erschöpfungszuständen führen kann.

Diese Entscheidung ist bedeutsam, da sie den Personen, die ihre Niere für einen Angehörigen gespendet haben und unter den langfristigen Auswirkungen leiden, finanziellen Schutz und Unterstützung bietet. Die Möglichkeit, eine Teilrente zu erhalten, trägt zur Minderung der finanziellen Belastungen bei, die mit der Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit aufgrund des Erschöpfungszustands einhergehen können.

Es ist zu begrüßen, dass das Gericht den Zusammenhang zwischen der Nierenspende und den gesundheitlichen Auswirkungen anerkennt und den Betroffenen die Möglichkeit gibt, ihre Rechte geltend zu machen. Dieses Urteil kann auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die möglichen langfristigen Folgen von Lebendnierenspenden zu schärfen und die Unterstützung für Spenderinnen und Spender zu verbessern.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf andere ähnliche Fälle und die allgemeine Diskussion über Organspende und den Schutz der Spenderinnen und Spender auswirken wird. Es ist wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, um die Bedürfnisse und Rechte der Menschen, die ihre Organe spenden, angemessen zu berücksichtigen und zu schützen.

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil L 3 U 233/18 vom 17.01.2023

Engin Günder

 

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