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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bezüglich der steuerfreien Vermachung von Immobilien in Deutschland durch ein ausländisches Vermächtnis stellt eine bedeutende Entwicklung im Bereich der Erbschaftsteuer dar. Es bietet eine interessante Gestaltungsmöglichkeit für Personen, die in Deutschland ansässige Immobilien vererben möchten, jedoch weder deutsche Staatsangehörige sind noch in Deutschland wohnhaft.
Der BFH hat festgestellt, dass ausländische Erben, die weder deutsche Staatsangehörige sind noch in Deutschland wohnen, in beschränktem Umfang steuerpflichtig sind. Sie müssen Erbschaftsteuer nur für bestimmte Vermögenswerte zahlen, darunter in der Regel auch inländische Immobilien. Jedoch hat das Gericht entschieden, dass beim Vermächtnis der Begünstigte lediglich einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie erwirbt, nicht jedoch das Eigentum selbst. Diese Unterscheidung führt zu einer Gesetzeslücke, die es ermöglicht, dass der Erwerb einer inländischen Immobilie durch ein ausländisches Vermächtnis ausnahmsweise steuerfrei bleibt. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Eigentumsübertragung separat im Anschluss erfolgen muss und einer notariellen Beurkundung bedarf.
Das Urteil bietet somit eine legale Gestaltungsmöglichkeit für Personen, die ihre Immobilien in Deutschland steuerfrei an ausländische Begünstigte weitergeben möchten. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Erbfällen im EU-Ausland Vorsicht geboten ist, da in bestimmten EU-Ländern wie Polen ein Vermächtnis direkte Wirkung entfaltet. Dies bedeutet, dass die durch das Vermächtnis begünstigte Person das Eigentum an der inländischen Immobilie direkt erbt, was einen steuerfreien Erwerb inländischer Immobilien ausschließt.
Das Urteil des BFH verdeutlicht die Komplexität der Erbschaftsteuerregelungen und die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es zeigt auch, wie Gesetzeslücken zu unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen führen können. Es bleibt abzuwarten, ob Gesetzgeber reagieren werden, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und die Steuergerechtigkeit sicherzustellen.
Für Erblasser und Begünstigte, die von dieser Gestaltungsmöglichkeit profitieren möchten, ist es ratsam, professionellen rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um die individuellen Umstände und potenzielle steuerliche Auswirkungen sorgfältig zu prüfen.
BFH, Urteil vom 23.11.2022 – Az. II R 37/19
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