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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 8. Mai 2023 (1 Ss 276/22) festgestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter in der Regel die Vermutung begründet, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Daher darf in der Regel nicht von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
In dem konkreten Fall wurde ein Mann bei einer Polizeikontrolle betrunken mit einem E-Scooter erwischt. Sein Blutalkoholgehalt betrug mindestens 1,64 Promille. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot, entzog ihm jedoch nicht die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.
Die Amtsanwaltschaft legte daraufhin eine Sprungrevision beim Oberlandesgericht ein, die erfolgreich war. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Eine Ermessensentscheidung des Gerichts oder eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sind nicht vorgesehen, es sei denn, die Tatumstände heben sich deutlich von einem Durchschnittsfall ab.
Das Argument des Amtsgerichts, dass die Benutzung eines E-Scooters durch einen betrunkenen Fahrer andere Menschen nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt eines Kfz-Fahrers, überzeugte das Oberlandesgericht nicht. Es wurde betont, dass ein Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers nach einem Zusammenstoß mit einem betrunkenen E-Scooter-Fahrer erhebliche, potenziell tödliche Verletzungen verursachen kann. Zudem könnten stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer gezwungen sein, einem betrunkenen E-Scooter-Fahrer auszuweichen, was die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zu der Frage, ob betrunkenen E-Scooter-Fahrern die Fahrerlaubnis entzogen werden darf. Einige Richter sind der Meinung, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, während andere einen generellen Fahrerlaubnisentzug befürworten.
Roberta Günder
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