• 04.06.2023 – Neue Eigenheim-Förderung für Familien

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Neue Eigenheim-Förderung für Familien

 

Die Einführung des Neubau-Förderprogramms "Wohneigentum für Familien" (WEF) ab dem 1. Juni 2023 bietet Familien mit geringen und mittleren Einkommen eine neue Möglichkeit, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Jedoch sind die Voraussetzungen streng, und insbesondere in Ballungsräumen bleibt der Traum vom Eigenheim für viele Familien weiterhin unerreichbar.

Die neue WEF-Förderung richtet sich an Familien, die mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben und ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro aufweisen. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich das erlaubte Einkommen um 10.000 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass Antragsteller kein bereits vorhandenes Wohneigentum besitzen dürfen, einschließlich Anteilen an Wohngebäuden, unabhängig von der Größe des Anteils. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Familien, die bereits Baukindergeld erhalten haben, keine WEF-Förderung beantragen können.

Die Förderung umfasst ausschließlich den Neubau und den Erstkauf bzw. Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Der Kauf von Grundstücken, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen ist nicht förderfähig. Die förderfähigen Kosten umfassen die Baukosten (Bruttokosten) einschließlich technischer Anlagen, Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistungen können auch die Materialkosten förderfähig sein.

Die geförderten Neubauten müssen den Anforderungen eines Effizienzhauses 40 (EH 40) entsprechen, was bedeutet, dass das Gebäude nur 40% der Energie eines Standardhauses verbrauchen darf. Um dies zu erreichen, sind eine hochwertige Wärmedämmung der Außenwände, des Dachs und der Bodenplatte, Dreifachverglasung und die Minimierung von Wärmebrücken erforderlich. Die beheizungsbedingten Treibhausgas-Emissionen müssen ebenfalls spezifische Grenzwerte unterschreiten, und der Einsatz von Gas, Öl oder Biomasse zur Beheizung ist nicht zulässig.

Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit, dessen Höhe je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro liegt. Der effektive Jahreszins beträgt zum Programmstart 1,25% für einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung.

Obwohl das neue Förderprogramm auf den ersten Blick beeindruckend erscheint und laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums etwa 75% der Haushalte in Deutschland antragberechtigt wären, ist es fraglich, ob dies zu einem großen Bauboom führen wird. Insbesondere in Städten und Ballungsräumen sind die Immobilienpreise bereits sehr hoch, und die Anforderungen an ein EH40-Haus machen das Bauvorhaben nicht gerade günstiger. Dies hat dazu geführt, dass einige Kritiker argumentieren, dass Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, ein niedriges Einkommen haben und gleichzeitig vermögend sein müssen.

Für diejenigen, die nicht für das neue Förderprogramm in Frage kommen, keine minderjährigen Kinder haben, bereits Wohneigentum besitzen oder das Eigentum nicht selbst nutzen möchten, gibt es alternative Fördermöglichkeiten, wie das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) der KfW Bankengruppe. Dieses Programm steht seit März 2023 zur Verfügung und bietet weitere Optionen für den Neubau von Gebäuden.

Insgesamt bietet das neue Neubau-Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" eine Chance für einkommensschwache und mittlere Familien, den Schritt zum Eigenheim zu machen. Jedoch bleiben die strengen Voraussetzungen und die bereits hohen Immobilienpreise in Ballungsräumen eine Herausforderung, die es für viele Familien weiterhin schwer macht, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

 

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