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Steuer & Recht |
Der Kulturpass mit einem Budget von 200 Euro soll 18-Jährige für Kulturveranstaltungen begeistern. Die Länder erhalten vom Bund drei Milliarden Euro, um die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auszubauen. Unternehmen werden bei Plastikmüll in die Verantwortung genommen. Und Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung bei der Blutspende hat ein Ende.
Jugendliche, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten mit dem Kulturpass ein Budget in Höhe von 200 Euro. Dieses Budget können sie ab Mitte Juni zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen. Veranstalter können sich bereits jetzt dort registrieren und beispielsweise Tickets für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger und Noten sollen zum Angebot gehören.
Der Bund stellt den Ländern rund drei Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zur Verfügung. Kinder können im Ganztag gezielt gefördert und Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Das Gesetz zum neuen „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“ trat Mitte Mai in Kraft.
Fahrgäste können in vielen Fällen bei Verspätung oder Ausfall des Zuges eine Erstattung der Kosten verlangen – und das europaweit. Ab dem 7. Juni 2023 muss das Eisenbahnunternehmen jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung verursacht ist durch: höhere Gewalt wie extreme Wetterbedingungen, Verschulden des Fahrgasts oder das Verhalten Dritter wie das Betreten der Gleisanlage oder ein Sabotage-Akt.
Ob Plastiktüten, Getränkebecher oder Zigarettenfilter: Hersteller bestimmter Einwegkunststoffe werden zu einer Sonderabgabe verpflichtet. So werden die Verursacher in die Verantwortung genommen und das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen begrenzt. Das Gesetz ist Mitte Mai 2023 in Kraft getreten. Die Sonderabgabepflicht für die meisten Produkte wird 2025 wirksam.
Bisher durften einige Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität kein Blut spenden. Diese Praxis hat seit dem 16. Mai 2023 ein Ende. Um den hohen Sicherheitsstandard von Blutprodukten zu halten, erfolgt die Auswahl der Spenderinnen und Spender nach einer individuellen, diskriminierungsfreien Risikobewertung.
Quelle: Bundesregierung
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