• 19.05.2023 – Erfolg für DStV: Keine EU-Mindeststrafen bei Verstößen gegen Anzeigepflichten

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat der EU auf einen gemeinsamen Standpunkt zur 8. Richtlinie über die Zusammenarbeit der Behörden im Bereich d ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Erfolg für DStV: Keine EU-Mindeststrafen bei Verstößen gegen Anzeigepflichten

 

Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat der EU auf einen gemeinsamen Standpunkt zur 8. Richtlinie über die Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8) verständigt. In dem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung überhöhter EU-Mindeststrafen bei bestimmten Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Absage erteilt. Ein Erfolg für den DStV.

Im Dezember 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die 8. Richtlinie über die Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8) veröffentlicht.

EU-Mindeststrafen

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) berichtete über die darin enthaltene hohe Strafandrohung für Steuerberater bei bestimmten Verstößen gegen die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§ 138d ff AO). Diese Mindeststrafen sahen im Vergleich zu den bestehenden Regelungen in Deutschland eine teilweise Vervielfachung des Sanktionsmaßes vor. In seiner Stellungnahme hatte der DStV sich deshalb vehement gegen die Einführung von EU-Mindeststrafen gegen die beratenden und prüfenden Berufe ausgesprochen. Zudem hatte sich DStV-Präsident StB Torsten Lüth in einer Videobotschaft gegen die Einführung solcher EU-Mindeststrafen gewandt.

Unter schwedischem Ratsvorsitz folgte der Rat der EU nun der Position des DStV. Anstelle überhöhter EU-Mindeststrafen sollen die Mitgliedstaaten nun wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen einführen. Damit dürfte wenig Veranlassung bestehen, die bisherigen Regelungen in Deutschland wesentlich abzuändern.

Neue Bestimmungen zu DAC 8

Der gemeinsame Standpunkt des Rates zu DAC 8 sieht insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs des automatischen Informationsaustauschs auf Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und E-Geld vor. Der Rat hat sich dabei auf gemeinsame Meldestandards für diese Anbieter geeinigt.

Zudem wird künftig der Austausch steuerbezogener Informationen in Bezug auf grenzüberschreitende Steuervorbescheide für sog. wohlhabende Einzelpersonen vom Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst sein. Dies gilt auch für den automatischen Austausch von Informationen über Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepotkonto verwahrt werden.

Schließlich werden auch die Vorschriften über die Meldung und Übermittlung der Steueridentifikationsnummer (TIN) nachgebessert. Damit sollen die Steuerbehörden die jeweiligen Steuerpflichtigen leichter ermitteln können.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen