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Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht veröffentlicht.
Nach dem Referentenentwurf soll sich in Umsetzung der Richtlinie an den bestehenden Versicherungspflichten möglichst wenig ändern. Der Gebrauch einzelner Arten von Fahrzeugen im Straßenverkehr und der Gebrauch von Fahrzeugen im Motorsport werden erstmals versicherungspflichtig; außerdem gibt es Änderungen bei der Insolvenzabsicherung für Kfz-Haftpflichtversicherer.
Der Referentenentwurf sieht eine erstmalige Versicherungspflicht für den Gebrauch folgender Fahrzeuge vor:
Anstelle der bisherigen deutschen Absicherung für den Fall der Insolvenz eines Kfz-Haftpflichtversicherers durch den Verkehrsopferhilfe e.V. als Entschädigungsfonds wird die Insolvenzsicherung nach den Vorgaben der KH-Richtlinie umgesetzt.
Folgende Regelungen sieht der Referentenentwurf vor:
Der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 21. April 2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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