• 22.03.2023 – Bahnsurfender Schüler unfallversichert?

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Steuer & Recht |

Bahnsurfender Schüler unfallversichert?

 

Ist ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 30. März 2023 um 13.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 3/21 R).

Der damals knapp 16jährige Kläger war Gymnasiast und bestieg nach Schulende den Regionalexpress, um nach Hause zu fahren. Während der Fahrt öffnete er die verschlossene Durchgangstür des letzten Waggons mit einem mitgeführten Vierkantschlüssel und stieg auf die dahinterliegende, den Zug schiebende Lok. Auf dem Dach erlitt er einen Starkstromschlag aus der Oberleitung und stürzte brennend von der Lok. Er überlebte schwer verletzt und zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen zu.

Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht einen Wegeunfall verneint und die Klage abgewiesen. Bei Schülern sei zwar Unfallversicherungsschutz auch für spielerische Betätigungen im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse zu bejahen. Im Falle des Klägers sei indes keine besondere Gruppendynamik erkennbar. Zum Unfallzeitpunkt habe er auch über die geistige Reife verfügt, die Gefährlichkeit seines Handelns zu erkennen.

Mit seiner Revision rügt der Kläger eine Verletzung des § 8 SGB VII.

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