
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Wenn Beschäftigte im Gesundheitswesen keine Corona-Prämie erhalten haben sollten, läuft dies der gesetzlichen Regelung offensichtlich zuwider. In welchem Umfang dies geschehen ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das betont sie in einer Antwort (20/4195) auf eine Kleine Anfrage (20/3792) der CDU/CSU-Fraktion. Die Regierung erläutert dazu: Wenn der Bundesrechnungshof ausführe, dass rund 1.700 Pflegeeinrichtungen keine Meldung des Prämienbetrags für die Vorauszahlung vorgenommen hätten, lasse dies, wenn überhaupt, allenfalls sehr stark eingeschränkt Rückschlüsse auf den Umfang nicht ausgezahlter, aber berechtigter Corona-Prämien zu. „Denn die Verbände der Pflegekassen haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die für die Auswertung herangezogenen Institutionskennzeichen (IK) nur bedingt aussagekräftig sind, weil zum einen Einrichtungen mit mehreren Versorgungsverträgen für unterschiedliche Abteilungen unterschiedliche IK haben, aber nur unter einem IK für alle Beschäftigte die Prämie beantragten und zum anderen unterschiedliche Einrichtungen größerer Träger bei der Prämienmeldung unter einem IK gemeinsam agierten.“ Es sei also davon auszugehen, dass Prämienvorauszahlungen tatsächlich an mehr Pflegeeinrichtungen vorgenommen wurden, als über die gemeldeten IK dokumentiert ist.
Der Anspruch der berechtigten Beschäftigten gegen ihre Arbeitgeber auf den Corona-Pflegebonus nach derzeitiger Fassung bestehe unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Vorauszahlung des Bonus beantragt hat. Der Anspruch der Beschäftigten müsse von den Arbeitgebern bis spätestens zum 31. Dezember 2022 erfüllt werden, schreibt die Regierung weiter. Nach diesem Zeitpunkt könne die Auszahlung von jedem Beschäftigten völlig unabhängig von der Frage verlangt werden, ob der Arbeitgeber den Pflegekassen die Bonusbeträge (rechtzeitig) gemeldet oder die Vorauszahlung erhalten hat.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 610/2022
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de